Seit 2007 gilt das neue Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland. Der Bund hat mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Rauchverbote in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln und weiteren Rechtsänderungen den Nichtraucherschutz für die Bereiche geregelt, für die er nach dem Grundgesetz zuständig ist (Arbeitsstätte, Jugendschutz).
Die Nichtraucherschutzgesetze aller 16 Bundesländer enthalten ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen der Länder und Kommunen, in Erziehungs-, Bildungs-, Sport- und Kultureinrichtungen, in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie in der Gastronomie. Die einzelnen Landesnichtraucherschutzgesetze sehen allerdings unterschiedliche Ausnahmen vom Rauchverbot vor, die in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen.
Eine Übersicht über die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern finden Sie hier:
Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer