Was bedeutet es, wenn Speisen in der Gastronomie mit „hausgemacht“, „homemade“ oder „wie hausgemacht“ angepriesen werden? Der Kunde erwartet oft eine frische und eigene Produktion der Waren.
Tatsächlich ist der Begriff rechtlich jedoch nicht geregelt. Es gilt aber das generelle Täuschungsverbot.
Wenn im Restaurant Speisen als hausgemacht angepriesen werden, so sollten diese auch vor Ort hergestellt worden sein. Der Kuchen sollte also im Haus gebacken und die Nudeln aus selbstgemachtem Teig hergestellt worden sein.
Der Begriff „hausgemacht“ sagt aber dagegen grundsätzlich nichts über die Zutaten aus. Das heißt, die Zutaten können auch aus Herstellungsverfahren stammen, die für eine Großküche üblich sind, also z.B. Gewürzmischungen mit Zusatzstoffen enthalten.
Bei dem Hinweis „wie hausgemacht“ muss der Gast allerdings damit rechnen, dass das Lebensmittel nicht hausgemacht ist, sondern zugekauft wurde.
Da klare Rechtsvorschriften fehlen, muss im Zweifelsfall ein Gerichtsurteil klären, ob eine Irreführung vorliegt oder nicht.