Im Restaurant können Sie nur eine Flasche Mineralwasser verlangen. Ein Glas Mineralwasser darf der Wirt nicht servieren. Das schreibt die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vor, in der geregelt ist, dass Mineralwasser nur in verschlossenen Fertigpackungen zum Verbraucher gelangen darf.
Übrigens darf ein Glas Quell- oder Tafelwasser dagegen im Glas gebracht werden.
Was ist der Unterschied?
Mineralwasser ist nach § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Wasser, dass folgende Anforderungen erfüllt:
- Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;
- es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen;
- seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.
Quellwasser ist nach § 10 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung Wasser, dass
- seinen Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen worden ist,
- bei der Herstellung keinen oder lediglich den nach § 6 Abs. 1 auch in Verbindung mit Abs. 2 und 3 zulässigen Verfahren unterworfen worden ist.
Tafelwasser dagegen ist meist ein Gemisch. Gemäß § 11 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung dürfen neben Trinkwasser und natürlichem Mineralwasser auch folgende Zusätze verwendet werden:
natürliches salzreiches Wasser (Natursole) oder durch Wasserentzug im Salzgehalt angereichertes natürliches Mineralwasser, Meerwasser, Natriumchlorid und Zusatzstoffe nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung.
Vorteil für den Gast:
Er kann sicher gehen, auch tatsächlich Mineralwasser und kein anderes Wasser serviert zu bekommen.