26
Okt
2018
Die Veranstaltung einer sog. Ballermann-Party ohne Lizenz ist rechtlich unzulässig und kann hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Dies wurde erst 2018 vom OLG München entschieden.
Ballermann-Partys sind seit vielen Jahren etabliert. Denn mit dem Namen verbinden viele Menschen Urlaub, Entspannung und guter Laune.
Was aber viele nicht wissen: Der Name Ballermann ist eine geschützte Marke. Deshalb bedarf es für solche Partys einer Lizenz.
Eine Lizenz kann hier erworben werden: https://www.ballermann.de/ballermann-lizenz-erwerben