Teilweiser Erlass der Corona Soforthilferückzahlungen
Die Bayerische Staatsregierung hat im April bekannt gegeben, dass bei Existenzgefährdung auf Antrag auf die Rückzahlung der Soforthilfen verzichtet wird. Da die Gastronomiebranche besonders unter den Schließungen während der Pandemie gelitten hat, hat sich der VEBWK intensiv dafür eingesetzt, diese Entscheidung zu erreichen, während andere Verbände mangels Aussicht auf Erfolg sich gar nicht um dieses Thema bemüht haben.
Dennoch betrachtet der VEBWK diese Maßnahme lediglich als ersten Schritt. Das langfristige Ziel besteht darin, dass alle kleinen Betriebe von der Rückzahlungspflicht befreit werden, unabhängig von einer Existenzgefährdung.
Es sollte nicht vergessen werden, dass viele Betriebe die Soforthilfen bereits zurückgezahlt haben. Diese Unternehmen sind benachteiligt, obwohl sie auf Rat der Politik gehandelt haben, die Steuervorteile versprochen hatte, wenn die Rückzahlung bis Ende 2022 erfolgt.
Für den VEBWK bleibt es unverständlich, warum in einigen Bundesländern Personalkosten zur Berechnung des Liquiditätsengpasses herangezogen wurden, während dies in Bayern nicht der Fall war.
Es ist entscheidend, dass alle Unternehmen in Deutschland bei der Verwendung von Bundesmitteln gleich behandelt werden. Die Pandemie hat tausende Existenzen zerstört. Jetzt sind echte Zugeständnisse und Hilfe von Seiten der Politik erforderlich, um unserer Branche die Möglichkeit zu geben, sich von den vergangenen Jahren zu erholen.
Deshalb ist für den VEBWK bei diesem Thema auch noch nicht das letzte Wort gesprochen und wir bleiben an diesem Thema weiterhin dran.
Novellierung der F-Gas-VO: Wartungs- und Reparaturverbot verhindert
Durch vehementes Eintreten für eine moderate Vorgehensweise und zahlreiche Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern konnte der VEBWK erreichen, dass bestehende Wärmepumpen und Kühlanlagen weiterhin repariert und gewartet werden können. Durch diese Einflussnahme konnte verhindert werden, dass Zigtausende Kühlanlagen in der Gastronomie, Klimaanlagen in Hotels oder Altenheimen im Fall einer ungewollten Leckage stillgelegt werden hätten müssen. Die Gefahr ist zwar noch nicht ganz gebannt, weil auch die Verfügbarkeit von F-Gasen reduziert werden soll, was dann wiederum dazu führen würde, dass mangels verfügbarem F-Gas keine Reparatur mehr vorgenommen werden kann. Auch an diesem Thema bleibt der VEBWK für seine Mitglieder weiterhin dran.
Watten um Geldpreise
Da es sich beim Watten grundsätzlich um ein nicht genehmigungsfähiges Glücksspiel handelt, sofern um Geldpreise gespielt wird, drohte diesem Traditionsspiel nach der Anzeige eines Watterturniers im Frühjahr 2018 praktisch das AUS.
Aufgrund intensiver Gespräche hat das Bayerische Innenministerium nun in Abstimmung mit dem Bayerischen Justizministerium unseren Vorschlag aufgegriffen.
Danach werden entgeltliche Watt-Turniere nun unter bestimmten Voraussetzungen geduldet.
Rauchverbot
Der VEBWK hat die Vereinslösung für Geschlossene Gesellschaften geschaffen. Dies war die einzige legitime Ausnahme des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen absoluten Rauchverbots. Am 12. März 2008 konnte der VEBWK jedoch eine weitere Ausnahme erreichen, so dass das Rauchverbot in Bier- und Festzelten für ein Jahr ausgesetzt wurde. Durch das Engagement des VEBWK wurde das Rauchverbot im August 2009 weiter gelockert, so dass in Einraumkneipen bis 75 qm sowie in abgetrennten Nebenräumen wieder geraucht werden durfte.
Durch den Volksentscheid für ein absolutes Rauchverbot im Jahr 2010 sind diese liberalen Möglichkeiten nun allerdings weggefallen.
2011 gab der VEBWK zusammen mit dem Dehoga Bayern und den Bürgern für Freiheit und Toleranz (BfT) eine Umfrage zur Auswirkung des Rauchverbots in der getränkegeprägten Kleingastronomie in Auftrag. Die Gäste und der Umsatz haben sich demnach um rund ein Drittel verringert.
2017 wurde im Auftrag des VEBWK durch das Meinungsforschungsinstitut YouGov eine repräsentative Umfrage zum Thema Gesundheitsschutzgesetz/Nichtraucherschutzgesetz erstellt. Laut dem Ergebnis befürwortet eine große Mehrheit eine Änderung des bestehenden Gesundheitsschutzgesetzes und lehnt gleichzeitig ein Rauchverbot in Biergärten ab.
Bayerischer Stammtischbruder
2011 hat der VEBWK erstmalig den Preis der “Bayerische Stammtischbruder” vergeben. Mit diesem Preis wird jährlich eine Persönlichkeit gewürdigt, die sich in besonderem Maß um den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur verdient gemacht hat. Ziel ist es dabei, die Bedeutung des Stammtisches als wichtigen sozialen Treffpunkt in den Focus der Öffentlichkeit zur rücken und auf das Wirtsaussterben aufmerksam zu machen. Die Veranstaltung, die wir seit 2011 jährlich durchführen, erfreut sich mittlerweile großer Beliebtheit und hat außerdem große Beachtung in Funk, Fernsehen und in den Printmedien gefunden.
Auch die Liste der Laudatoren ist beeindruckend: Hannes Burger, der frühere Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, Luise Kinseher, Ministerpräsident Markus Söder, Landtagspräsidentin Barbara Stamm. Jürgen Kirner und André Hartmann.
Stille Tage
Nach langem Tauziehen und zähen Verhandlungen mit den Kirchen und der Politik wurde die Stille-Tage-Regelung Ende 2012 liberalisiert. Mit wenigen Ausnahmen beginnt der Schutz der Stillen Tage nun nicht schon um Mitternacht, sondern erst um 2 Uhr morgens, so dass ein hineinfeiern in den Stillen Tag möglich ist.
“Mein Lieblingsbiergarten”
Das Portal „Wirtshaus- und Biergartenfreunde“ wurde von der WuBi UG im Jahr 2023 erfolgreich verkauft. Im Zuge dessen wurden auch die Rechte am deutschlandweiten Wettbewerb „Mein Lieblingsbiergarten“ übertragen.
Von 2012 bis 2021 hat der Verein VEBWK in Zusammenarbeit mit den Wirtshaus- und Biergartenfreunden (WuBi UG) diesen jährlichen Wettbewerb veranstaltet. Ziel dieser Veranstaltung war es, einen kleinen Beitrag zum Erhalt, zur Pflege und möglichst auch zur Weiterverbreitung der Biergarten-Tradition und der einzigartigen Biergarten-Atmosphäre zu leisten.
Seit seinem Bestehen gaben Jahr für Jahr mehr als 40.000 Biergartenbesucher ihre Stimme für ihren Lieblingsbiergarten ab. Fernsehen, Funk und Printmedien haben diesem Wettbewerb von Anfang an große Aufmerksamkeit geschenkt.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Teilnehmern, Unterstützern und Biergartenliebhabern für ihre langjährige Unterstützung und Leidenschaft für den Wettbewerb „Mein Lieblingsbiergarten“. Wir sind zuversichtlich, dass der Wettbewerb in den Händen der neuen Eigentümer weiterhin erfolgreich fortgeführt wird.
Weitere Informationen zum neuen Eigentümer folgen hier in Kürze.
GEMA
2012 kündigte die GEMA einseitig eine sog. Tarifreform an, die zu exorbitanten Preissteigerungen und damit verbunden zu einem Club- und Diskothekensterben geführt hätte. Der VEBWK war mit einer der Ersten, die vehement gegen die GEMA mobil machten. Neben der Gründung des Bündnisses “Kultur retten”, dem Musikliebhaber und Clubs aus ganz Deutschland angehörten und das die per dato größte Online-Petition in Deutschland überhaupt initiierte (die 305.000 Unterschriften wurden unter Mitwirkung des VEBWK in Berlin persönlich an die Bundesjustizministerin übergeben), organisierte der VEBWK federführend eine beeindruckende Demonstration in München gegen diese Tarifreform. Von den ursprünglichen Forderungen der GEMA konnten die allermeisten abgewendet werden.
Brandschutz
2013 hat der VEBWK einen Leitfaden zur brandschutztechnischen Beurteilung bayerischer Wirtshäuser durch Prof. Stefan Winter, Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, erstellen lassen. Dieser gibt einen Überblick über rechtliche Anforderungen und Handlungsempfehlungen für Wirte und Behörden bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Wirtshausstudie
Mit der Vorlage einer Studie über das Wirtshaussterben in Bayern 2013 gelang es dem VEBWK, flächendeckend auf das Thema Wirtshaussterben und Verlust von Kommunikationsstätten aufmerksam zu machen. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass das Thema auch von der bayerischen Staatsregierung aufgegriffen wurde. 2018 schnürte Ministerpräsident Markus Söder schließlich ein 30 Millionen Euro Rettungspaket als direkte Förderung für kleine Wirtshäuser, Gastwirtschaften, Pensionen und Hotels.
Public Viewing bei Fußball- Welt- und Europameisterschaften
Der VEBWK hat lange vor der WM 2014 darauf hingewiesen, dass es durch die Zeitunterschiede zwischen dem WM-Austragungsland Brasilien und Europa zu Problemen bei den Public Viewing Events kommen wird (Stichwort „strenger Lärmschutz“), wenn nicht entsprechende Ausnahmen durch die Bundesländer genehmigt werden. Unsere Schreiben 2014 an alle zuständigen Ministerien im Bund und in den Ländern haben rechtzeitig sensibilisiert, so dass seitdem bei einer Fußball EM oder WM Ausnahmeregelungen erlassen werden.
Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
Durch eine Gesetzesänderung des Bundes wäre ein permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht mehr möglich gewesen. Das Nachsehen hätten v.a. die Aushilfskräfte auf Volksfesten gehabt, die weniger Netto in der Tasche gehabt hätten. Dank des sogenannten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs kann ein kurzfristig hoher Lohn auf einen längeren Zeitraum umgelegt werden, was zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt.
Auf Initiative des VEBWK hat Bayern bereits 2013 einen Gesetzesentwurf zur Fortführung dieser Regelung eingebracht. Da über den Gesetzesentwurf nicht abschließend entschieden wurde, haben die bayerischen Finanzämter 2014, 2015 und 2016 beschlossen, dass der permanente Lohnsteuerjahresausgleich aus Billigkeitsgründen für kurzfristige Beschäftigte auf Volksfesten fortführt wird. 2017 wurde der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich vom Bundesrat dann endgültig gesetzlich verankert.
Online Portal www.wubi.de und WuBiApp
Wir pflegen echte Wirtshaus- und Biergartenkultur!
Seit 2020 gehören die Wirtshausfreunde und die Biergartenfreunde zusammen und haben das gemeinsame Portal www.wubi.de und die praktische WuBiApp für unterwegs ins Leben gerufen. Auf der anwenderfreundlichen Plattform ist es jetzt noch leichter, das passende Wirtshaus oder den passenden Biergarten zu finden. Im deutschen Brauereiverzeichnis stellen wir alle deutschen Brauereien vor und zeigen, wo es die Biere zu trinken gibt. Komplett neu ist der Veranstaltungskalender mit Aktionen und Veranstaltungen in unseren Wirtshäuser, Biergärten und Brauereien.
Schirmherr Wirtschaftsminister Aiwanger: „Die neue Wirtshaus-App ist ein wichtiges Instrument, um die Dienstleistungen des Gastgewerbes modern zu bewerben und intelligent zu organisieren. Digitalisierung und Tradition ergänzen sich hervorragend!“
Das Portal „Wirtshaus- und Biergartenfreunde“ wurde von der WuBi UG im Jahr 2023 erfolgreich verkauft. Weitere Informationen zum neuen Eigentümer folgen hier in Kürze.