Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt klar, dass Beherbergungsbetriebe als Verwaltungsvermögen eingestuft werden, welches bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Diese Entscheidung betrifft Hotels, Pensionen und sogar Campingplätze, sowie Räume in Gaststätten – eine Entwicklung, die für viele in unserer Branche mit großer Verunsicherung verbunden ist.
Maßnahmen des DEHOGA
Der DEHOGA Bayern und weitere Landesverbände setzen sich intensiv für eine Änderung dieser Situation ein. Unter anderem wurde Kontakt zu Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Finanzminister Albert Füracker aufgenommen. Bundesweit wird daran gearbeitet, bei allen relevanten Entscheidungsträgern den Druck zu erhöhen.
Das Ziel ist es, zunächst einen sogenannten Nichtanwendungserlass zu erwirken, um die Auswirkungen des BFH-Urteils kurzfristig zu mildern. Langfristig soll eine gesetzliche Klarstellung erreicht werden, um Beherbergungsbetriebe nicht ungebührlich zu benachteiligen.
Aktueller Stand der Bemühungen
Der DEHOGA gibt an, dass die Chancen für einen Nichtanwendungserlass gut stehen und dieser in Kürze erwartet wird. Eine gesetzliche Anpassung wird jedoch aufgrund der aktuellen politischen Lage voraussichtlich mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Empfehlung für betroffene Betriebe
Aufgrund der derzeitigen Rechtsunsicherheit empfiehlt der DEHOGA Bayern, in jedem Fall die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, insbesondere für diejenigen, die planen, einen Hotel- oder Gastronomiebetrieb zu übertragen. Zwei mögliche Vorgehensweisen sind hier entscheidend: Entweder man wartet ab, bis ein Verwaltungserlass Klarheit schafft, oder man versucht, eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen.
Sollte ein Inhaber trotz der unsicheren Situation seinen Betrieb übertragen wollen, ist es ratsam, den Übergabevertrag so zu gestalten, dass im Falle einer Ablehnung der steuerlichen Verschonung ein Rücktrittsrecht besteht. Dabei ist zu beachten, dass dies im Falle eines plötzlichen Erbfalls keine Wirkung entfaltet.