Wie wir bereits mit Newsletter vom 5. Juli 2024 berichtet haben müssen alle Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ab 1. Januar 2025 elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden.

Diese Pflicht war ursprünglich für 2020 vorgesehen, wurde jedoch verschoben, um eine papierlose Meldung zu ermöglichen. Nun sind die technischen Voraussetzungen gegeben, sodass die Meldung ab 2025 verpflichtend wird. Es handelt sich hierbei um eine elektronische Meldung, die online durchgeführt werden muss.

Das Bundesministerium der Finanzen stellt hierfür eine Anleitung zur Verfügung, die alle notwendigen Schritte für die elektronische Anmeldung erklärt. Wir empfehlen, sich rechtzeitig über die Anforderungen zu informieren.

Ausfüllanleitung