Um die hohe Inflation abzumildern, haben im vergangenen Jahr laut einer YouGov Umfrage, fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland eine Sonderzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Mit der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise entlastet werden.
Diese freiwillige Zahlung der Arbeitgeber wird zusätzlich zum regulären Arbeitseinkommen entweder einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
Wir wissen, dass die Gastronomen aktuell durch Mehrwertsteuererhöhungen, höhere Löhne und andere gestiegene Kosten stark belastet sind. Dennoch kann eine solche Prämie (die 3.000 Euro müssen auch nicht ausgeschöpft werden), ein hervorragendes Mittel zur Mitarbeiterbindung sein – besonders in Zeiten des Fachkräftemangels.
Falls es Ihnen möglich ist, könnte diese Prämie eine wertvolle Unterstützung für Ihre Mitarbeiter und ein Zeichen der Anerkennung sein.