Erweiterung der eServices: Die BA hat die digitalen Services erweitert, um den Arbeitgebern das Stellen von Anträgen für Ferienbeschäftigungen und Praktika von Ausländern zu erleichtern. Diese Anträge können nun vollständig online eingereicht werden. Dies betrifft:

  • Ferienbeschäftigungen nach § 14 Absatz 2 BeschV: Dies sind temporäre Arbeitsverhältnisse, die vor allem während der Ferienzeit ausgeübt werden können.
  • Praktika nach § 15 Nr. 4 und 6 BeschV: Hierbei handelt es sich um Praktikumsstellen, die in spezifischen Regelungen der Beschäftigungsverordnung definiert sind.

Digitalisierung der Anträge: Seit dem 18. Juli 2024 können Arbeitgeber diese Anträge komplett digital stellen. Dies soll den Prozess vereinfachen und beschleunigen.

Abrufmöglichkeiten: Die Anfragen und Antragsformulare sind entweder über das Arbeitgeberportal oder direkt auf der Homepage der BA abrufbar. Der spezifische Link lautet: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/fachkraefte-ausland.

Änderung der Vermittlungsbestätigung: Die Vermittlungsbestätigung für Ferienbeschäftigungen wird optisch angepasst. Die neue Version wird spätestens ab dem 2. September 2024 verfügbar sein.