Bayerische Wirte haben bis zum 18. Oktober die Möglichkeit, sich als musikantenfreundliches Wirtshaus auszeichnen zu lassen. Diese besondere Ehrung wird an Gasthäuser verliehen, die das spontane Singen und Musizieren fördern.

Traditionelle Treffpunkte

Wirtshäuser sind seit jeher soziale und gesellige Orte. Hier trifft man sich, diskutiert und musiziert gemeinsam. Sie bieten den idealen Rahmen für freies Singen und Musizieren – ohne Proben, Noten oder Vorschriften.

Die Auszeichnung

Ein musikantenfreundliches Wirtshaus erkennt man an einem repräsentativen Metallschild, das im Herbst bei einer feierlichen Veranstaltung überreicht wird. Jedes Jahr werden Wirte ausgezeichnet, die spontane musikalische Aktivitäten in ihren Räumen zulassen. Bayerische, fränkische und schwäbische Wirte können sich bis zum 18. Oktober 2024 per E-Mail an volksmusik@heimat-bayern.de bewerben.

Musikanten und Gäste

Musiker spielen ohne Bühne und Gage, nur für Getränke und eine Brotzeit. Dabei gestalten sie den Abend gemeinsam mit den Gästen.

Bayerische, fränkische und schwäbische Wirte können sich bis zum 18. Oktober 2024 per E-Mail an volksmusik@heimat-bayern.de bewerben.

Kurzübersicht:

  • Bewerbungsschluss: 18. Oktober 2024
  • E-Mail: volksmusik@heimat-bayern.de
  • Nächste Auszeichnung: 19. November 2024, Grantlerwirt, Wolnzach
  • Seit 1996: Über 500 ausgezeichnete Wirtshäuser

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