Die Zeit drängt: Am 30. September 2024 endet unwiderruflich die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Wir appellieren heute mit Nachdruck an Sie, diese Deadline in Ihrem eigenen Interesse unbedingt einzuhalten. Versäumen Sie diesen Termin, droht eine vollständige Rückforderung der bereits gewährten Wirtschaftshilfen, da alle vorläufig bewilligten Anträge automatisch abgelehnt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bis Ende Juli bereits rund 570.000 Schlussabrechnungen registriert, doch noch immer fehlen etwa 300.000 Abrechnungen. Es gibt keine Ausnahmen, keine weitere Fristverlängerung. Das BMWK hat ausdrücklich klargestellt, dass diese Frist endgültig ist.
Bitte handeln Sie jetzt und sorgen Sie dafür, dass Ihre Abrechnung fristgerecht eingereicht wird. Die Konsequenzen eines Versäumnisses wären gravierend.