
Die Einigungen des Koalitionsvertrags stehen fest. Auch für die Gastronomie enthält das Papier wichtige Punkte.
Der wichtigste Regelung vorweg: Ab 01.01.2026 soll die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % reduziert werden!
Wir freuen uns, dass unser Einsatz für die Gastronomie Erfolg hatte und die Politik unserer Forderung nach einer nachhaltigen Entlastung unserer Gastronomen gefolgt ist. Die dauerhafte Mehrwertsteuerreduzierung ist für unsere Branche ein erster und wichtiger Schritt aus der Krise!
Zudem enthält der Koalitionsvertrag weitere Punkte, die für die Gastronomie von Bedeutung sind:
- Flexibilisierung der Arbeitszeitenregelung:
Wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit - Bürokratieabbau:
Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten für eine umfassende Entbürokratisierung und Entlastung von Betrieben - Anreize für Mehrarbeit:
Überstundenzuschläge werden steuerfrei - Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Stattdessen Ersatz durch bürokratiearmes Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung - Bonpflicht entfällt
Dafür wird ab 01.01.2027 die Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro eingeführt - Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro
- Verpflichtende elektronische Zahlungsmöglichkeit
Bargeld bleibt als gängige Zahlungsform erhalten, schrittweise soll jedoch verpflichtend mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit angeboten werden müssen
Damit steht nun fest, was die künftige Bundesregierung für die deutsche Gastronomiebranche plant. Wir werden weiterhin im Dialog mit der Politik bleiben und die Interessen unserer bayerischen Gastronomie auch auf Bundesebene stark vertreten und verteidigen!
Den gesamten Koalitionsvertrag finden Sie hier