Die jüngsten Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 haben viele Menschen und Betriebe in Bayern schwer getroffen. Die bayerische Staatsregierung hat umfangreiche Soforthilfen angekündigt, um die Geschädigten schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Hier eine Übersicht der Hilfsmaßnahmen:

Soforthilfen für Privathaushalte:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“: Bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
  • Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“: Bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
  • Antragstellung: Die Auszahlung dieser Hilfen erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Soforthilfen für Unternehmen und Freie Berufe:

  • Für gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe: Bis zu 200.000 Euro je Unternehmen für Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und versicherten Schäden bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben.
  • Antragstellung: Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.

Soforthilfen für die Land- und Forstwirtschaft:

  • Landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und Fischereisektor: Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro bis zu 50 % des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro (bei versicherbaren Schäden bis zu 25 %).
  • Antragstellung: Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Unterstützung bei Existenzgefährdung:

  • Härtefonds: Zuschüsse bei existenzieller Notlage, je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten, bis zu 100 % (ohne Überkompensation; Versicherungsleistungen werden angerechnet).

Steuerliche Erleichterungen:

  • Betroffenen stehen verschiedene steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.
  • Förderung für betroffene Kommunen: Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen können nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) gefördert werden.

Kurzarbeitergeld:

  • Kurzarbeitergeld: Für Arbeitsausfälle von Beschäftigten in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung.
  • Bedingungen für Kurzarbeit: Kurzarbeit kann angezeigt werden, wenn der Betrieb unmittelbar von ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z.B. Hochwasserkatastrophe) betroffen ist.

Dokumentation von Schäden: Um eine reibungslose Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, sollten Betroffene umfassende Fotodokumentationen anfertigen. Diese sollten Folgendes umfassen:

  • Fotos der gesamten Überschwemmung auf dem betroffenen Grundstück
  • Übersichtsbilder aller betroffenen Räume
  • Detaillierte Aufnahmen von den Stellen, an denen das Wasser eingedrungen ist (z.B. an Kellerfenstern)

Wir empfehlen allen betroffenen Mitgliedern, die entsprechenden Anträge zeitnah zu stellen, um die Soforthilfen in Anspruch zu nehmen.

Bleibt stark in diesen schwierigen Zeiten.