Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) kommen ab dem 28. Juni 2025 neue Anforderungen auf viele von uns zu. Das Gesetz wurde im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen und betrifft vor allem Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht oder erbracht werden.

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Gesetz zielt darauf ab, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Für Gastronomen und Hoteliers ist das Gesetz dann relevant, wenn Dienstleistungen im Anwendungsbereich des Gesetzes liegen. Das betrifft insbesondere Dienstleistungen, die online angeboten werden – beispielsweise Tischreservierungen, Essensbestellungen oder Zimmerbuchungen über eine Website.

Gilt das Gesetz auch für kleine Betriebe?

Ja, allerdings gibt es Ausnahmen. Betriebe, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen UND einen Jahresumsatz von maximal 2 Mio. Euro erzielen, sind von den Anforderungen des Gesetzes ausgenommen. Sollte jedoch einer dieser Grenzwerte überschritten werden, greifen die Regelungen auch für kleine Gasthäuser und Restaurants.

Was bedeutet eine barrierefreie Website?

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie für Menschen mit verschiedenen Einschränkungen, wie beispielsweise Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder motorischen Einschränkungen, uneingeschränkt nutzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise:

– Verwendung von klarer und einfacher Sprache
– Verfügbarkeit von Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos
– Unterstützung von Tastaturbedienung statt nur Mausbedienung
– Überprüfbarkeit mit automatischen Tools

Was müssen Gastronomen und Hoteliers konkret tun?

Wenn Sie über eine Website Tischreservierungen, Bestellungen oder Zimmerbuchungen anbietet, gelten diese als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Diese Dienstleistungen müssen gemäß den Vorschriften des BFSG barrierefrei gestaltet sein. Hierzu zählt auch, dass Online-Shops für Speisen, Getränke oder sonstige Angebote barrierefrei zugänglich sein müssen.

Wir empfehlen, frühzeitig mit einem IT-Dienstleister Kontakt aufzunehmen, um den notwendigen Aufwand zu klären und die technischen Anforderungen zu erfüllen. Hilfreiche Informationen, wie Sie die Webseite barrierefrei gestalten könnt, finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.