Hintergrund:
Foodwatch und FragDenStaat haben eine neue Idee umgesetzt. Im Internet gibt es seit dem 14. Januar 2019 das „Topf Secret-Portal“. Verbraucher können dort einfach bei den zuständigen Behörden Hygieneberichte über Betriebe anfragen. Im Falle von Beanstandungen wird dann um Zusendung des Kontrollberichts gebeten und der Verbraucher wird dazu animiert, diesen Kontrollbericht für jedermann sichtbar in dem Portal hochzuladen.
Alles im Dienst der Lebensmittelhygiene. Solche Möglichkeiten sind derzeit unheimlich beliebt, entsprechen sie doch dem unaufhaltsamen Wunsch nach Transparenz. Doch wer definiert eigentlich diese Transparenz?
Das „Topf Secret“ – Portal von Foodwatch nutzt die Auskunftspflicht von Behörden, die den Antragsteller über Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen informieren muss. Das Portal vereinfacht solche Anfragen nun und löste gleich zu Beginn eine erste Lawine aus: über 4.500 Anfragen gingen innerhalb der ersten Woche online ein und damit war das Portal bereits überfordert.
Warum das ein zweischneidiges Schwert ist
Die so
einfach mögliche Anfrage kann auch ganz anderen Motiven zugrunde liegen. Ob
Wettbewerb oder einfach nur Spaß am Ärgern – allem wird Tür und Tor geöffnet.
Ergo: es ist eindeutig ein Internet-Pranger, der Betroffenen viel Ärger
bereiten wird. Und das sogar dann, wenn es zu Unrecht zu einer Veröffentlichung
kommt. Zudem kann nur der gründliche Online-Leser einschätzen, ob es sich bei
einer Beanstandung um eine abgeplatzte Küchenfliese handelte, oder ein
tatsächlicher Hygienemangel vorlag. Die Betriebe haben keine Möglichkeit
Stellung zu nehmen und so birgt dieses Portal große Gefahren, per Denunziation
leichtfertig Existenzen und Arbeitsplätze zu vernichten.
Der Standpunkt des VEBWK
Der Verein zum
Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. lehnt diese Plattform ab. Die
amtliche Lebensmittelüberwachung ist funktionstüchtig und tauglich. Deshalb
dürfen Hygienemängel auch grundsätzlich nur seitens der zuständigen Behörden in
den gesetzlich zugelassenen Grenzen erfolgen.
Darüber hinaus bezweifeln wir die Rechtmäßigkeit dieser Plattform, die unserer
Ansicht nach offen zum Rechtsbruch aufruft. Das Verbraucherinformationsgesetz
sieht eine Veröffentlichung von Informationen durch Verbraucher bzw. durch
Foodwatch etc. gerade nicht vor.