Amtsgericht München Urt. v. 09.07.2013 – 483 C 32328/12 WEG
Nach einem gerichtlichen Vergleich über die Entsorgung von Asche und Zigarettenkippen über den Balkon, muss eine Raucherin nach zahlreichen Verstößen gegen die Vereinbarung 3.000 € an ihre Nachbarin zahlen. Dass entschied jetzt das Amtsgericht München.
Darum geht es
Zwei Mitglieder einer Wohnungsgemeinschaft in München, beide Raucher, trafen sich Ende September 2011 beim Amtsgericht München. Die damalige Klägerin, die ihren Balkon direkt unter dem der Miteigentümerin hat, beschwerte sich, dass diese ihre Asche und Zigarettenkippen über den Balkon nach unten entsorgen würde.
Vor Gericht verglichen sich die Parteien dergestalt, dass vereinbart wurde, dass die damalige Beklagte sicherstelle, dass Asche und Zigarettenkippen, die aus ihrer Wohnung kommen, auch dort und nicht über den Balkon nach unten entsorgt werden. Es wurde auch klargestellt, dass die Beklagte für jeden Fall der Zuwiderhandlung 100 Euro an die Klägerin zu zahlen habe.
Bereits ab Oktober 2011 stellte die damalige Klägerin Verstöße gegen die Regelung fest. Bis Ende August 2012 hatte sie sich 57 Fälle notiert. Sie forderte daher 5700 Euro.