Frust statt Lust bei vielen Kneipen-und Wirtshauswirten!
Wer hat nicht schon selbst einmal die Erfahrung gemacht: da begibt man sich auf eine schöne Wanderung oder eine feine Radtour, genießt die Natur und das Land und dann findet man kein Wirtshaus, um die wohlverdiente Pause zu gestalten. Oder das beliebte Feierabendbier in der Eckkneipe fällt weg, weil immer mehr kleine Schankwirtschaften die Segel streichen. Inzwischen weiß man, dass jährlich mehr Gastronomieabmeldungen, als Neuanmeldungen statistisch erfasst werden. Die Politik ist seit Langem alarmiert und versucht sich in populären Unterstützungsprogrammen. Doch dieser Art Hilfe hilft den Wirtinnen und Wirten nicht wirklich. Gleichzeitig werden diese nämlich durch immer mehr bürokratische Auflagen behindert und können kaum noch ihren eigentlichen Job machen. Das Gastbewerbe wird so zum Aufsichts-/ Dokumentations – und Pflichtengewerbe.
Was macht den kleinen Gastronomiebetrieben so zu schaffen?
Inzwischen finden sich kaum noch Mitarbeiter, die den Dienst am Gast erstrebenswert finden. Der Mitarbeitermangel bleibt nicht ohne Folgen. Die Arbeitszeiten der Wirtinnen und Wirte sind immens, der Kostendruck enorm und der mittlere kalkulatorische Unternehmerlohn zum Beispiel bei Schankwirtschaften und Kneipen liegt mittlerweile bei unter fünf Euro pro Stunde. Das macht keinen Spaß mehr. Es wäre dringend an der Zeit, dass der Gesetzgeber eine Gastronomie-Kleinunternehmerregelung schafft. Man sollte Wirtshäuser je nach Umsatzgröße und Mitarbeiterzahl von einigen Dokumentationspflichten freistellen, wie schon von zahlreichen Gastronomievertretern gefordert.
Das Baurecht sollte sich ebenfalls an den Möglichkeiten der Betriebe orientieren und realitätsnah ausgelegt werden. Die Auflagen bei Nachfolgeregungen in der Gastronomie gehören ebenfalls erleichtert. Grundsätzlich muss besonders der kleineren Gastronomie, die ja häufig Familienbetriebe sind, die Existenzgrundlage zugestanden werden und das führt nur über eine individuelle Regelung. Wer jedoch immer nur in allgemeine Statistiken schaut, steigende Gästezahlen selektiert und den Hotelboom als Gradmesser nutzt, der verkennt die Situation. Das „Wohnzimmer des kleinen Mannes“ und gleichzeitig ein wesentlicher sozialer Treffpunkt für große Teile der Bevölkerung werden nach und nach abgeschafft.
Erleichterungen schaffen und Gesetze auf den Prüfstand stellen
In Bayern sorgte vor nunmehr acht Jahren auch das undifferenzierte Rauchverbot für erste gewaltige Auswirkungen auf die Kneipenstruktur. Andere Bundesländer waren und sind da vorsichtiger und haben vernünftige Ausnahmen zugelassen. Bayern rühmt sich, eine lebendige Wirtshauskultur zu sein und ist das Tourismus-Bundesland überhaupt. Wenn man aber jetzt nicht deutliche Erleichterungen für die bodenständige Kleingastronomie herbeiführt, dann wird das Image des Reiselandes Bayern und vor allem auch der liebens-und lebenswerte Freizeitwert für die Bevölkerung auf dem Land und in kleinen und mittleren Gemeinden erheblich leiden. Dann könnte es zu spät sein für Reparaturen. So sieht das auch der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. und fordert ein schnelles und überparteiliches Handeln. Und mit einem Augenzwinkern wird noch angefügt, dass man sich ja in diesem Zusammenhang auch mit einer Novellierung des Gesundheitsschutzgesetzes, also das Rauchverbot in Kneipen und Wirthäusern, beschäftigen könnte.
Kontakt: VEBWK e.V. Presse, Bodo Meinsen, Email: presse@vebwk.com Tel. 089-90529072