Liebe Mitglieder,

die Bundes- und Landtagswahlen werfen ihren Schatten voraus. Auch der VEBWK hat im Vorfeld eine Wahlcheckliste erstellt, welche die für unsere Gäste und Wirte wichtigen Fragestellungen enthält.

Noch liegen uns nicht von allen Parteien Rückmeldungen vor.

Deshalb wollen wir Sie an dieser Stelle gerne über den Stand der Rückmeldungen der Parteien an andere Verbände unterrichten, deren Fragestellung auch unsere Ziele berühren.

Die Bundes-FDP beantwortet die Fragen des Dehoga Bundesverbandes zum Thema GEMA wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die MUT Gruppe hat den verschiedenen Parteien Fragen zur Regulierung des Tabakkonsums und Nichtraucherschutz gestellt. Bis auf SPD und die Alternative für Deutschland haben alle Parteien geantwortet.

Die Antworten der CDU/CSU waren sehr verhalten, aber tendenziell negativ.

Die Piraten zeigten sich wie erwartet uneinig.

Die Linke will keine Differenzierung zwischen Genussprodukten und anderen Tabakprodukten vornehmen.

Die Grünen fordern eine einheitliche Besteuerung aller Tabakprodukte. Die E-Zigarette als „weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette erhalten bleiben“. Raucherräume am Arbeitsplatz sollen bestehen dürfen. Verschiedene Warnhinweise bei Tabakprodukten kann man sich vorstellen, beim Pfeiffentabak hält man Warnhinweise nicht für zwingend notwendig.

Einzig die FDP lehnt eine Bevormundung erwachsener Bürger ab und zeigt sich als verlässlicher Partner. Hier die ausführliche Antwort der FDP, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

MUT Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft

1. Welche Forderungen und Vorschläge zur ohnehin schon überzogenen Regulierung des Tabakkonsums haben Sie in Ihrem Wahlprogramm?

2. Sind Sie bereit, in der Verbraucher- und Gesundheitspolitik auch Rücksicht auf die Belange erwachsener informierter Genussraucher zu nehmen?

Gute Prävention verbessert die Lebensqualität, vermeidet Krankheiten oder zögert ihr Eintreten zumindest heraus. Auch bei Genussmitteln mit Sucht- oder Gesundheitsgefahren gilt, dass nur der aufgeklärte und mündige Verbraucher darüber entscheiden kann, ob er ein Produkt konsumiert oder nicht. Zielgruppenspezifische Aufklärung über die Gefahren des Tabakkonsums ist daher insbesondere bei Jugendlichen unverzichtbar. Bevormundung erwachsener, mündiger Bürger lehnen wir jedoch ab. Liberale Verbraucherpolitik wendet sich gegen politische Bevormundung durch Formen der Konsumsteuerung.

Genussmittel, die frei verkäuflich und legal handelbar sind, dürfen nicht durch Werbeverbote und Handelsbeschränkungen vom Markt gedrängt werden. Eine derartige Bevormundung der Verbraucher ist mit dem Leitbild des mündigen Bürgers nicht in Einklang zu bringen. Solche Eingriffe in die Marktwirtschaft und in die Entscheidung mündiger Verbraucher lehnen wir grundsätzlich ab. Der Jugendschutz bei Tabak ist jedoch strikt zu gewährleisten.

3. BrüsselwillflächendeckenddasRauchenamArbeitsplatzverbieten.Welche Position wird Ihre Partei hierzu einnehmen? Welche Ausnahmen werden Sie befürworten?

Grundsätzlich sollte jeder Arbeitnehmer das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben. Es muss allerdings möglich sein, dass Betriebe ihren Mitarbeitern das Rauchen in ausgewiesenen Bereichen ermöglichen und einen fairen Interessensausgleich zwischen rauchenden und nichtrauchenden Mitarbeitern herbeiführen. Denn bei aller Notwendigkeit des betrieblichen Nichtraucherschutzes darf es nicht zur ausufernden Ausgrenzung und Stigmatisierung von Rauchern kommen. Genauso wenig jedoch auch zur dauerhaften Belästigung nichtrauchender Mitarbeiter.

4. Ebenso laut wird aus Brüssel die Forderung nach Bildwarnhinweisen auf Tabakpackungen jeder Gattung erhoben. Wie stehen Sie dazu? Würden Sie bei der Umsetzung dieser Forderungen eine Differenzierung zwischen verschiedenen Tabakprodukten befürworten?

Mehr als 50% der Verpackungsfläche mit Warnhinweisen zu bedrucken gefährdet den Markenwert und führt nicht zu mehr Verbraucherschutz. Ein Verbot des Fernabsatzes von Tabakprodukten ist mit dem offenen Binnenmarkt unvereinbar.

5. AlsArgumentdienendenTabakgegnerninPolitikundLobbyhöchst umstrittene Studien zur Gesundheitsschädlichkeit des sogenannten Passivrauchens. Demgegenüber sehen erstzunehmende renommierte Wissenschaftler keine ernsthaften Gefahren für die Mitarbeiter und Gäste der Gastronomie. Wären Sie vor weiteren Eingriffen in die Freiheiten der Bürger und die Rechte der Wirtschaft bereit, eine gründliche wissenschaftliche

Untersuchung zu befürworten? Sind Sie der Auffassung, dass in diesem Bereich Wissenschaft vor Ideologie zu gehen hat?

Politisches Handeln sollte grundsätzlich wissenschaftlich fundiert sein. Im Sinne der Freiheiten der Bürger und der Rechte der Wirtschaft sind vertiefende Erkenntnisse über die Gefahren des Passivrauchens wünschens- und damit begrüßenswert.

Die FDP sieht im Übrigen keine Notwendigkeit zur weiteren Verschärfung der aktuellen Rechtslage. Denn die geltenden Bundes- und Länderregelungen reichen zur Wahrung der Interessen der Nichtraucher aus. Bereits heute haben wir ein komplettes Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes, im Öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. In Behörden der Länder und Kommunen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Krankenhäusern sowie in den meisten Restaurants wird nicht mehr geraucht.

Es besteht keine Notwendigkeit, den Tabakkonsum beispielsweise in von Rauchern betriebenen Eckkneipen, in denen sich nur erwachsene Raucher aufhalten, zu verbieten. Deutschland braucht keine staatliche Bevormundung bis an den kleinsten Tresen. Im Sinne der Wahlfreiheit der mündigen Bürger und der freien Berufsausübung sollte daher jeder Wirt selbst entscheiden können, ob in seiner Kneipe geraucht werden darf oder nicht. Allerdings muss der Wirt klar von außen kennzeichnen, ob sein Lokal eine Rauchergaststätte ist oder nicht und sich an die Regeln der Ausnahmegenehmigung halten. Niemand wird gezwungen, eine Raucherkneipe zu betreten.

6. Sind Sie bereit, entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts auch in der Gesundheits- und Verbraucherpolitik auf die Einhaltung der Kompetenzgrenzen und die Beachtung des Subsidiaritätsprinzips durch die EU zu achten?

Im Rahmen des Entwurfs einer Tabakproduktrichtlinie der EU Kommission sind Grenzen überschritten worden, was aus liberaler Sicht nicht hinnehmbar ist. Insbesondere die sogenannten delegierten Rechtsakte verlagerten Kompetenzen an die Kommission, die aber unbedingt im Regelungsbereich der Mitgliedstaaten verbleiben müssen. Die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen delegierten Rechtsakte gehen in ihrer Reichweite zum Teil über die Schwelle zu „wesentlichen Aspekten“ hinaus, da sie massive Einschränkungen für die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung von legalen Binnenmarktprodukten bis hin zum völligen Marktverbot bedeuten könnten. Insbesondere das im Kommissionsvorschlag enthaltene Recht zur Festlegung des Nikotinhöchstgehaltes (und damit auch „Null“) käme einem de facto-verbot von Tabakerzeugnissen gleich. Eine so schwerwiegende Entmündigung der Verbraucher dürfte nach Auffassung der FDP nicht ohne Beteiligung des Deutschen Bundestags vollzogen werden. Die Kompetenzgrenzen und das Subsidiaritätsprinzip müssen unbedingt eingehalten werden.

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