MÜNCHEN. Prozessionen sind ab jetzt erlaubt, zoologische und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche für Besucher öffnen. Ein Besuch im Biergarten, selbst mit negativem Test und unter bewährten Hygieneregeln, ist jedoch weiterhin nicht gestattet. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diese nicht nachvollziehbare Coronapolitik Bayerns und fordert die verantwortlichen Politiker dazu auf, Biergärten ab sofort zu öffnen.
„Seit mittlerweile über einem Jahr setzen wir uns tagtäglich für eine Zukunftsperspektive der bayerischen Gastronomie ein“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „wir haben Hygiene- und Sicherheitskonzepte entwickelt, die nachweislich auch greifen. Wir machen den Gastronomen und ihren Mitarbeitern Mut, helfen bei Anträgen und Fragen zu Corona-Hilfen und appellieren unermüdlichen an die Politik, die Gastronomie während dieser Zeit nicht zu vergessen.“ Die VEBWK-Geschäftsführerin ist resigniert. „Es scheint, als würde unsere Branche absichtlich links liegen gelassen werden. Anders kann ich mir die derzeitigen Regelungen und Maßnahmen nicht mehr erklären.“
Im Bistum Würzburg sind Wallfahrten und Prozessionen wieder erlaubt. Bis zu 100 Personen dürfen daran teilnehmen, bei gleichzeitiger Einhaltung von Mindestabständen und der FFP2-Maskenpflicht.
Zoologische und botanische Gärten dürfen den Außenbereich öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden und die Besucher ein negatives Testergebnis vorweisen können.
In den Baumarkt dürfen Handwerker mit einer Handwerkerkarte oder Gewerbeanmeldung ungetestet, Privatpersonen mit negativem Testergebnis.
Die bayerische Staatsregierung hat ein Konzept für die Fußball-Europameisterschaft in München genehmigt, wonach vier Spiele mit 14.500 Zuschauern stattfinden. Dabei ist die Allianz-Arena nur zur Hälfte überdacht. Gesänge sind trotzdem erlaubt.
Und wie steht es um die bayerischen Biergärten? Die müssen weiterhin geschlossen bleiben – trotz funktionierenden Hygiene- und Sicherheitskonzepten, trotz der Tatsache, dass Aerosolexperten die Infektionsgefahr im Freien als unbedenklich bewerten und trotz der Möglichkeit, die Gäste per Schnelltest zu testen.
„Um ehrlich zu sein: Wir wissen nicht mehr weiter“, so Dr. Zimmermann, „bei Fußballspielen sind tausende Menschen erlaubt, aber ein Besuch im Biergarten ist nicht tragbar? Derartige Entscheidungen machen die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen in der Coronapolitik zusehends unglaubwürdig. Sie entsprechend schlichtweg nicht den Erkenntnissen der Experten.“
Der VEBWK fordert die verantwortlichen Politiker jetzt dringend dazu auf, die Außenbereiche der Gastronomie zu öffnen. „Es gibt keinen Grund, der gegen eine Öffnung spricht“, so die Geschäftsführerin, „Biergärten weiterhin geschlossen zu halten, wäre reine Willkür. Die Gastronomen haben sich monatelang an die Zwangsschließungen gehalten und müssen jetzt eine Perspektive erhalten. Unsere Hygiene- und Sicherheitskonzepte funktionieren. Wir brauchen jetzt eine Öffnung der Außenbereiche!“