Dezember 2020
MÜNCHEN. Mit dem harten Lockdown wurde in Bayern eine weitere Beschränkung eingeführt. Während der nächtlichen Ausgangssperre dürfen Bürger ihre Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur noch in Ausnahmefällen verlassen. Diese Maßnahme gilt auch an Weihnachten und Silvester. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat jetzt eine Umfrage zur Akzeptanz dieser Einschränkung durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig: Ein Großteil der Bevölkerung kritisiert die Ausgangssperre.
Medizinische Notfälle oder dringende berufliche Gründe: Während des harten Lockdowns dürfen in Bayern Bürger künftig zwischen 21 und 5 Uhr ihre Wohnung nur aus derartigen Gründen verlassen. Nach Monaten voller Beschränkungen der Grundrechte ist damit ein weiteres Freiheitsrecht angegriffen worden. „Jede Maßnahme muss allerdings auch verhältnismäßig sein, also notwendig, geeignet und angemessen im Hinblick auf die Eindämmung des Pandemiegeschehens“, weiß VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „das Verbot seine Wohnung nachts zu verlassen ist dabei ein besonders schwerwiegender Eingriff, dessen Verhältnismäßigkeit definitiv infrage gestellt werden muss.“
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, durch die nächtliche Ausgangssperre größere Partys und Zusammenkünfte im privaten Raum zu unterbinden. Die Sinnhaftigkeit, bzw. der Nutzen der Maßnahme ist allerdings fragwürdig. „Ministerpräsident Söder hat das Schlupfloch für private Feiern selbst angeboten“, so Dr. Zimmermann, „für Familienfeiern an Weihnachten hat er eine Übernachtung empfohlen. Wie hier das Infektionsgeschehen im Vergleich zu einem Verlassen der Feier nach 21 Uhr verbessert werden soll, ist schleierhaft.“
Ähnlich sieht dies auch ein Großteil der bayerischen Bevölkerung, wie eine Umfrage des VEBWK über die Sozialen Medien zeigt, an der sich über 300 Nutzer beteiligten. 81,3 Prozent der Teilnehmer gaben an, die nächtliche Ausgangssperre nicht für sinnvoll zu halten. 77,3 Prozent wünschen sich eine Ausnahme für Silvester.
„Für uns ist die Ausgangssperre eine reine Symbolpolitik“, sagt die VEBWK-Geschäftsführerin, „wer mit Freunden oder Familie gemeinsam auf das neue Jahr anstoßen will, der muss übernachten, oder aber bis 5 Uhr morgens durchhalten. Untermauert wird diese Auffassung auch durch eine Studie der Universität Oxford, die Daten aus weltweit mehr als 40 Ländern zu Ausgangsbeschränkungen untersuchte. Danach trug die Beschränkung nur wenig zum Rückgang des Infektionsgeschehens bei.“
Ähnliches zeigt auch eine Studie der Universität Wien. Eine nächtliche Sperrstunde und Alkoholverbote spielen demnach im Kampf gegen das Virus nur eine untergeordnete Rolle. Studienleiter Peter Klimek sieht bei zu starken nächtlichen Auflagen zudem die Gefahr, dass sich Feiern und Zusammenkünfte zunehmend in den privaten Raum verlagerten.
„Grundsätzlich geht es darum, seine Kontakte einzuschränken“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „eine nächtliche Ausgangssperre leistet hierzu keinen Beitrag. Wir lehnen diese Einschränkung der Freiheitsrechte ab und fordern die Bayerische Staatsregierung dringend dazu auf, diese Maßnahme aufzuheben. Der Kampf gegen das Corona-Virus ist wichtig und nötig. Er darf allerdings nicht die Rechtfertigung für nutzlose Einschnitte in die Grundrechte werden!“