Nach einer eher verwirrenden Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums in Bezug auf die neuen Regelungen für Kneipen, Bars, Clubs und Diskotheken hat der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) noch einmal direkt nachgehakt. Das Resultat: Thekenbetrieb wird wohl weiterhin auf unbestimmte Zeit untersagt sein. Besonders für kleine Kneipen in Bayern ist dieses Verbot existenzgefährdend. Jetzt erwägt der VEBWK, rechtlich gegen diese Einschränkung vorzugehen.


„Wer die aktuellen und geplanten Regelungen der Staatsregierung zum Betrieb von Kneipen,
Bars, Clubs und Diskotheken liest, bekommt das Gefühl, das Virus würde sich nach der
Konzessionsart des Betreibers richten“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula
Zimmermann. Vergangene Woche hatte eine Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums
für Verwirrung gesorgt. Darin heißt es, „Diskotheken im herkömmlichen Sinn sind weiterhin
geschlossen, es sei denn, sie werden als Schankwirtschaften betrieben, ohne Tanz“.
Ministerpräsident Söder hatte dagegen in der Pressekonferenz am selben Tag ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass Diskotheken und Clubs weiterhin geschlossen bleiben.

Um hier für Klarheit zu sorgen, hatte sich der VEBWK direkt an das Wirtschaftsministerium
gewandt. Demnach entscheidet der Inhalt der Erlaubnis für den Betrieb der Diskothek, bzw.
des Clubs, ob dem Betreiber die Abgabe von Getränken unter bestimmten Voraussetzungen
in seinen Räumlichkeiten erlaubt ist.

Ähnlich verhält es sich auch beim Thema „Thekenbetrieb“. Die Konzession entscheidet, ob
Sitzplätze an der Theke gestattet sind oder nicht. Speiselokale oder Gaststätten ohne
Alkoholausschank, beispielsweise Cafes, dürfen Tresenplätze anbieten, Schankgaststätten
jedoch nicht. „Es ist absolut unverständlich und sinnfrei, dass die Art der Konzession darüber
entscheidet, ob die Gäste am Tresen sitzen dürfen oder nicht“, so Dr. Zimmermann, „dabei
besonders ärgerlich ist auch die Tatsache, dass gerade die Schankgaststätten, für die der
Thekenbetrieb so wichtig für die weitere Existenz ist, von einer Bewirtung am Tresen
ausgeschlossen sind.“ Insbesondere kleine Betriebe dürfte diese Regelung vor das Aus
stellen.

Derzeit handelt es sich beim Thekenverbot für Schankgaststätten noch um eine geplante
Regelung. Mündlich erhielt der VEBWK die Zusage des Wirtschaftsministeriums, dass es sich
gegen ein solches Verbot einsetzen werde. Die Pläne der Staatsregierung sehen jedoch
anders aus. „Es bleibt abzuwarten, welche verbindliche Entscheidung letztendlich getroffen
wird“, sagt die VEBWK-Geschäftsführerin, „klar ist jedoch, dass wir ein Thekenverbot zu
Lasten der Schankgastronomie nicht hinnehmen werden. Sollte dies tatsächlich eintreten,
werden wir nicht zögern, auch rechtlich gegen diese Einschränkung vorzugehen!“