Großveranstaltungen im Kulturbereich und Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind künftig unter Corona-Bedingungen wieder erlaubt. Darauf einigten sich jetzt die Länderchefs in Deutschland. Auch Bayern wird diesen Beschluss umsetzen, wenn auch unter strengeren Beschränkungen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) begrüßt diese Entwicklung, mahnt gleichzeitig jedoch die noch immer fehlenden Öffnungsperspektiven für Clubs und Bars in Bayern an.
„Wir freuen uns mit den Veranstaltern, dass endlich wieder größere kulturelle Events stattfinden können“, sagt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „wenn aber einerseits bei einer Inzidenz unter 35 künftig mehr als 5.000 Personen, in Bayern maximal 20.000 insgesamt, eine solche Großveranstaltung besuchen sollen dürfen, muss man andererseits die Frage stellen dürfen, warum Bars und Clubs immer noch nicht öffnen dürfen.“
Zwar gelten für kulturelle Veranstaltungen künftig strenge Regelungen, beispielsweise ein verpflichtender Negativtest, personalisierten Tickets, Abstands- und Maskengebot, doch gäbe es auch entsprechende Hygiene- und Sicherheitskonzepte für die getränkeorientierte Gastronomie. Wieso die Bayerische Staatsregierung hier weiterhin kein Wort über Öffnungen verliert, kann der VEBWK daher nicht nachvollziehen. „Die Politik hat zunehmend
ein Glaubwürdigkeitsproblem“, so der Vereinsvorsitzende, „wenn man Impfung und Herdenimmunität zur Patentlösung erklärt, dann muss man auch irgendwann Konsequenzen daraus ziehen. Die Politik steht hier im Wort. Der weitere Eingriff in die Grundrechte der Menschen hat sonst keine Legitimität mehr. Dem deutschen Gesundheitssystem droht keine Gefahr! Die bundesweite Inzidenz liegt bei 5,1. Menschen, die zweimal geimpft oder genesen sind und damit nicht mehr gefährdet sind, kann man keine umfassenden Corona-Maßnahmen, wie sie derzeit noch gelten, auferlegen.“
Zudem stellt die Öffnung von Clubs und Bars keine Gefährdung in Hinblick auf das Infektionsgeschehen dar. „Ein Blick in andere Bundesländer oder zu unserem Nachbarland Österreich zeigt, dass der Besuch der getränkeorientierten Gastronomie absolut vertretbar ist und keine drastische Erhöhung der Infizierten nach sich zieht! Söder muss jetzt zum Wohle der Club- und Barbetreiber endlich handeln!“ Der Schaden, den die weiterhin bestehenden Zwangsschließungen anrichten, ist enorm. „Urlauber stornieren ihre Reise nach Bayern und verbringen ihre Ferien stattdessen lieber in Österreich, wo der Besuch von Clubs und Bars erlaubt ist. Und das, während nur wenige Kilometer weiter die bayerischen Betriebe vor dem existentiellen Aus stehen. Das ist einfach unbegreiflich.“
Der VEBWK fordert daher dringend, Schankwirtschaften, Clubs und Bars umgehend zu öffnen. Für Schankwirtschaften sollen dabei die gleichen Bedingungen gelten, wie derzeit für die Speisegastronomie. Für Clubs und Bars soll die „3G“-Regel, also Zutritt für Geimpfte, Getestete oder Genesene, verbindlich sein. „Die Infektionslage und die Impfquote erlauben diese Öffnungen“, so Franz Bergmüller, „jetzt ist die Politik in der Verantwortung, die Konsequenzen daraus zu ziehen und den Betreibern der getränkeorientierten Gastronomie endlich eine Öffnungsperspektive zu bieten!“