Die Maskenpflicht in Bayern soll fallen! So fordert es ein Großteil der Bevölkerung, wie jetzt eine repräsentative Umfrage des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) ergibt. Auch Vereinsvorsitzender Franz Bergmüller schließt sich dieser Forderung an. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für ihn nicht mit der Fürsorgepflicht für Mitarbeiter vereinbar.
Kopfschmerzen, Kreislaufbeschwerden und Hautprobleme. Damit haben viele Arbeitnehmer, gerade in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbereichen, seit Einführung der Maskenpflicht zu kämpfen. „Vor einigen Jahren wurde das Rauchverbot in Gaststätten eingeführt, um die Mitarbeiter vor gesundheitlichen Problemen zu schützen“, sagt VEBWKVorsitzender Franz Bergmüller, „jetzt wird durch den Staat eine Regelung eingeführt, die man gut und gerne als vorsätzliche Körperverletzung beschreiben kann.“ Für den Verein ist die Maskenpflicht in Bayern definitiv nicht mit der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern vereinbar. „Wir dürfen nicht zulassen, dass trotz sinkender Infektionszahlen weiterhin tausende Mitarbeiter in der Gastronomie tagtäglich dieser gesundheitsschädlichen Maßnahme ausgesetzt werden“, so Bergmüller, „eigentlich würde es in die Fürsorgepflicht der Berufsgenossenschaft fallen, diese Regelung zu kritisieren. Leider halten sich dort die Verantwortlichen unverständlicherweise zurück. Dabei ist klar: Die Maskenpflicht muss zum Wohle der Gesundheit der Mitarbeiter abgeschafft werden!“
Diese Forderung entspricht auch der Meinung eines Großteils der Bevölkerung. In einer repräsentativen Umfrage des VEBWK stimmten 52 Prozent der Befragten für eine sofortige und umfassende Abschaffung der Maskenpflicht. 36 Prozent sprachen sich dafür aus, die Regelung lediglich in sensiblen Bereichen, beispielsweise in Altenheimen oder im medizinischen Sektor, weiterzuführen. „Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske ist in Hinsicht auf die aktuellen Entwicklungen im Infektionsgeschehen und die gesundheitlichen Nebenwirkungen für die Arbeitnehmer so nicht weiter tragbar“, sagt VEBWKGeschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „auch im Nachbarland Österreich wurde auf die positiven Zahlen der vergangenen Tage und Wochen reagiert und die Regelung entsprechend angepasst.“ Eine derartige Reaktion und entsprechende Anpassungen fordert der Verein jetzt auch von der bayerischen Politik. „Was noch vor einigen Wochen sinnvoll war, entspricht jetzt nichtmehr der aktuellen Situation“, so Dr. Zimmermann, „es ist jetzt an der Zeit, endlich zu handeln und die Maskenpflicht zum Wohle unserer Bevölkerung abzuschaffen!“
Da bisher anscheinend weder die Berufsgenossenschaft, noch die bayerische Regierung in dieser Sache Handlungsbedarf sehen, wird ein bayerischer Wirt jetzt selbst aktiv. Der Augsburger Gastronom Bernhard Spielberger reicht jetzt Klage am Verwaltungsgericht Augsburg und am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Maskenpflicht für Bedienungen ein. „Wir begrüßen diese Initiative des Wirts und hoffen, dass seine Klage Erfolg hat“, sagt Dr. Ursula Zimmermann, „Bernhard Spielberger hat bereits die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Außengastronomie erreicht. Hoffentlich ist er jetzt auch beim Thema Maskenpflicht ein erfolgreicher Vorreiter für unsere bayerische Gastronomie.“