Wie im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung bekannt gegeben wurde, macht der Freistaat von der sogenannten „Übergangsregelung“ Gebrauch. Damit werden auch die Zugangsregelungen in der Gastronomie nicht, wie ursprünglich geplant, ab dem 20. März fallen, sondern bis zum 2. April verlängert. Für Hotspots kann die Regelung dann auch nach diesem Datum noch weiter bestehen bleiben. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diese Beschlüsse.
„Die gestrigen Beschlüsse haben sämtliche Hoffnungen der bayerischen Gastronomen zerstört, zeitnah endlich wieder zur Normalität zurückkehren zu können“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „für diese, durch die Coronakrise so schwer angeschlagenen Branche, sind derartige Ankündigungen eine reine Hiobs-Botschaft. Zwar gelten die Maßnahmen zunächst erst einmal nur bis zum 2. April, über die Hotspot-Regelung kann es dann aber trotzdem zumindest regional weiter zu Einschränkungen kommen.“
Fakt ist, dass die von der Staatsregierung getroffenen Beschlüsse wieder einmal zu mehr Unsicherheiten und Ängsten in der Gastronomiebranche führen. „Unsere Wirte und ihre Teams haben mit dem 20. März als ‚Freedom Day‘ fest gerechnet“, so Dr. Zimmermann, „dass nur wenige Tage vor diesem Datum wieder einmal alle Pläne über den Haufen geworfen werden, ist für uns definitiv nicht tragbar. Die Gastronomen und ihre Mitarbeiter brauchen Planungssicherheit – diese ist seit Beginn der Coronakrise nicht mehr gegeben. Die verheerenden Folgen zeigen schon jetzt, beispielsweise durch den steigenden Personalmangel. Wir erleben derzeit eine deutliche Abwanderung von Gastronomiemitarbeitern in andere Branchen. Das ist für unsere Betriebe natürlich eine Katastrophe.“
Sogar in der Außengastronomie gilt jetzt vorerst weiterhin die „3G-Regel“. Und das, obwohl sich sogar Experten seit langem gegen derartige Maßnahmen im Freien aussprechen. „Das ist für uns nicht verhältnismäßig und wird lediglich wieder einmal zum Schaden unserer Gastronomen sein“, kritisiert die Geschäftsführerin, „ähnlich verhält es sich auch mit der ‚Hotspotregelung‘ in Bayern. Die Gäste werden dann einfach einen Landkreis weiter fahren, um dort ohne strenge Auflagen ein Restaurant besuchen zu können. Der Nutzen der Maßnahme ist daher fraglich, die wirtschaftlichen Einbußen der betroffenen Gastronomiebetriebe werden jedoch enorm sein.“
Besonders wichtig ist für den VEBWK jedoch auch, dass Betriebsschließungen in Bayern nicht mehr verhängt werden können. „Erfreulich ist aus unserer Sicht zudem die Ankündigung des Wegfalls von Kapazitäts- und Personenobergrenzen, sowie dem Tanz- und Musikverbot“, so Dr. Zimmermann, „jetzt müssen wir endlich zur Normalität zurückkehren! Unser Nachbarland Österreich macht es uns gerade vor.“