Und wieder kein Lichtblick für bayerische Bars und Kneipen. Während alle anderen deutschen Bundesländer ihre Schankwirtschaften bereits vor längerem wieder geöffnet haben, bleibt Bayern weiter hart. Wirtschaftsminister Aiwanger schlägt den Betreibern derartiger Lokale jetzt vor, Speisen anzubieten. Allerdings: Mit reiner Schanklizenz ist dies schon grundsätzlich nicht erlaubt. Für den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) ist die endlose Debatte um die Zukunft der bayerischen Schankwirtschaften nicht mehr hinnehmbar. Alle Hoffnungen liegen jetzt im Ausgang der Klage zur Öffnung von Bars und Kneipen in Bayern.
„Die Debatte um die Öffnung von Schankwirtschaften in Bayern wird zunehmend absurder“, sagt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „nach monatelanger Zwangsschließung schlägt Wirtschaftsminister Aiwanger den Betreibern jetzt vor, auf Speisen umzusteigen.“ Was wohl als Kompromiss zur Besänftigung der tausenden Betreiber von Bars und Kneipen in Bayern gedacht war, ist in der Praxis nicht durchführbar. „Viele derartige Lokale haben reine Schanklizenzen und dürfen somit gar keine Speisen anbieten“, so Bergmüller, „zudem ist auch der Erwerb einer entsprechenden Speisenkonzession mehr als mühsam. Viele Behörden stellen den betroffenen Betreibern diese schlichtweg nicht aus.“
Nachdem mittlerweile alle anderen deutschen Bundesländer Schankwirtschaften ihren Betrieb schon seit längerem wieder erlauben, erscheint die endlose Debatte in Bayern mittlerweile nur noch als Schikane. In der aktuellen Ministerratssitzung wurde die Problematik von Ministerpräsident Söder nicht einmal mehr angesprochen. Einziger inhaltlich verwandter Punkt: Die eigentliche Gefahr sei der Leichtsinn bei privaten Feiern.
„Herr Söder hat hier gut erkannt, was die derzeitige Herausforderung ist“, sagt VEBWKGeschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „jedoch wurden hier nicht die nötigen Folgen als Schlussfolgerung daraus gezogen!“ Wenn es keine Kneipen oder Bars gibt, in denen gerade junge Leute kontrolliert zusammensitzen können, werden derartige Treffen in private oder öffentliche Räume verlegt. Aus dem einfachen Grund, dass es gar keine anderen Möglichkeiten gibt! Es fehlen die Alternativen, da sämtliche gastronomischen Treffpunkte wegfallen. Die Folge sind Veranstaltungen, die ohne Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln ablaufen. Diesem Trend soll jetzt mit Alkoholverboten in der Öffentlichkeit entgegengewirkt werden. Eine weitere kosmetische Behandlung der eigentlichen Problematik, während stattdessen einfach dringend ein Konzept für das bayerische Nachtleben erforderlich ist!
„Es gibt Hygienekonzepte, die einen sicheren Betrieb von Bars und Kneipen ermöglichen“, so Dr. Zimmermann, „alle anderen Bundesländer stehen hier als Blaupause zur Verfügung. Dies wäre auch eine Möglichkeit, gerade jungen Leuten wieder einen gesellschaftlichen Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, bei dem gleichzeitig alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen kontrollierbar eingehalten werden.“
Auch für Clubs könnte es dann einen Hoffnungsschimmer geben. Diesen könnte unter denselben Auflagen wie für Kneipen und Bars reiner Schankbetrieb ermöglicht werden, allerdings ohne Tanzfläche. Bisher bangen auch hier die bayerischen Betreiber um ihre Existenz und haben dank des Zögerns der Staatsregierung noch keinerlei Perspektive auf eine baldige Wiedereröffnung.
Argumente und Vorschläge zu Hygienemaßnahmen haben allerdings schon in den vergangenen Wochen und Monaten kein Gehör bei der Staatsregierung gefunden. Der VEBWK hat daher nun den rechtlichen Weg als letzte Möglichkeit gewählt, um den tausenden Betreibern von Kneipen und Bars in Bayern endlich eine Perspektive zu bieten. „Unsere Schankwirtschaften stehen vor dem Aus“, so die Geschäftsführerin, „unsere ganze Hoffnung liegt jetzt auf dem Ausgang unserer Klage zur Öffnung der Betriebe. Anderenfalls werden viele Existenzen durch Untätigkeit unserer Staatsregierung vernichtet werden.“