Die Einigungen im Koalitionsvertrag stehen fest. Auch für die Gastronomie enthält das Papier wichtige Änderungen: Ab 01.01.2026 soll so die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wieder auf 7 % reduziert werden. Auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeitenregelungen, Bürokratieabbau und steuerfreie Überstundenzuschläge sind geplant. Dazu das Statement des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK):

„Wir freuen uns sehr, dass die Probleme und Bedürfnisse der Gastronomie im Koalitionsvertrag mitberücksichtigt wurden“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „insbesondere die Rückkehr zum reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie ist ein Meilenstein für unsere Branche, der unsere Betriebe maßgeblich unterstützt. Seit der Rückerhöhung auf 19 % haben wir für diese Erleichterung gekämpft und freuen uns sehr, dass unsere Forderung von der Politik nun umgesetzt wurde.“

Neben der Reduzierung der Mehrwertsteuer gibt es noch weitere Punkte im Koalitionsvertrag, die die Gastronomie direkt oder indirekt betreffen. So sind eine Entbürokratisierung über den Abbau von Dokumentationspflichten, steuerfreie Überstundenzuschläge, ein Stopp des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Ersatz durch ein bürokratiearmes Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung und eine Ausweitung des Wahlrechts zwischen Körperschafts- und Einkommensteuer geplant.

Besonders begrüßt Dr. Zimmermann zudem die Flexibilisierung der Arbeitszeitenregelungen. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll eine wöchentliche Begrenzung eingeführt werden. „In der Gastronomie haben wir die Besonderheit, dass die Hauptarbeitszeit auf einzelne Veranstaltungen in der Woche entfällt, die meist am Freitag und Samstag stattfinden“, so die Geschäftsführerin, „die neue Regelung erlaubt jetzt an diesen Tagen längere Schichten. Dafür hat das Team dann entsprechend unter der Woche weniger Stunden zu arbeiten.“

Trotz der positiven Regelungen und Punkte, die im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, geben einige der Inhalte auch Anlass zu Kritik: „Die schrittweise Verpflichtung zur Bereitstellung mindestens einer Online-Zahlungsmöglichkeit sowie die geplante Erhöhung des Mindestlohns stellen für unsere Branche weitere Herausforderungen dar“, erklärt Dr. Ursula Zimmermann, „wenn die Betriebe zukünftig auch ungelerntem Personal mindestens 15 Euro pro Stunde bezahlen müssen, setzt das in Folge eine weitere Preisspirale nach oben in Gang, da für eine faire Gehaltsgestaltung dann auch für Fachpersonal entsprechend mehr Lohn bezahlt werden muss. Dies bedeutet eine massive Steigerung der Personalkosten für Gastronomiebetriebe!“

Der VEBWK appelliert daher an die Politik, diese Punkte dringend zu überarbeiten. Gleichzeitig sollen die positiven Einigungen jedoch möglichst schnell umgesetzt werden: „Die Gastronomie steckt in einer tiefen Krise. Viele der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Punkte sind ein Schritt in die richtige Richtung – sie dürfen aber nicht nur Versprechen bleiben. Unsere Gastronomen brauchen jetzt schnell Rechtsicherheit. Selbstverständlich stehen wir der Politik auch weiterhin gerne zu Gesprächen zur Verfügung, um eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Änderungen zu unterstützen.“