25
Okt
2013
NÜRNBERG – In diesem Jahr gilt für die stillen Feiertage im November ein neues Gesetz. Anders als in den vorherigen Jahren sollen die Ruhephasen erst um 2 Uhr nachts beginnen, nicht wie zuvor um Mitternacht.
Die Regelung betrifft neben Allerheiligen und dem Buß- und Bettag auch den Volkstrauertag. Durch diese Änderung müssen Veranstaltungen am Vorabend nicht mehr zum Tageswechsel abgebrochen werden, sondern dürfen bis um zwei Uhr dauern.
Wie gehabt endet der Stille Feiertag um 24 Uhr. Von dieser Regelung betroffen sind Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spielautomaten. Spielhallen müssen sogar geschlossen bleiben. Öffentliche Veranstaltungen, bei denen der sogenannte ernste Charakter gewahrt bleibt, sind allerdings erlaubt.