Grevenbroich. Die Stadt will ein saftiges Bußgeld vom Eiscafé Zampolli. Doch die Inhaber lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen. Von Andreas Buchbauer und Wiljo Piel
Die Zahlen bereiten Aynur Arslan große Sorgen. „Der Umsatz ist um 80 bis 90 Prozent zurückgegangen“, sagt die Geschäftsführerin des Eiscafés Zampolli. „Seit uns das Grevenbroicher Ordnungsamt geschrieben hat, mussten wir unseren Gästen auch das Rauchen im zu beiden Seiten geöffneten Außenzelt verbieten. Die Folge: Viele Gäste bleiben weg.“
Für die 49-Jährige und ihren Ehemann Yüksel Arslan (48) als Inhaber des an der Kölner Straße gelegenen Eiscafés mit dem Traditions-Namen droht das Rauchverbot zur Existenzfrage zu werden. Vor allem aber fühlen sich beide vom Ordnungsamt nicht richtig behandelt – und zweifeln dessen Vorgehen an. Im Gustorfer Rechtsanwalt Michael Zimmermann haben sie juristischen Beistand genommen.
Zuvor hatte das Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren gegen die Betreiber des Eiscafés eingeleitet. Das Ehepaar Arslan sollte 278,50 Euro zahlen – wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Die Begründung: Das Rauchen sei in vollständig umschlossenen Räumen von Speise- und Schankwirtschaften verboten. Erlaubt sei es nur in nicht umfassend verschlossenen Räumen, das bedeutet: Drei Seiten müssen geöffnet sein. Im Eiscafé Zampolli seien es aber nur zwei.
Zum konkreten Fall möchte sich Stadtsprecher Andreas Sterken zwar nicht äußern. Er erklärt jedoch: „Ein Zelt oder Vorzelt ist nach derzeitiger Rechtsauffassung dann nicht mehr geschlossen, wenn es zu mindestens drei Seiten hin vollständig geöffnet ist.“
Für Festzelte mag das gelten, erwidert der Jurist Michael Zimmermann. Denn diese seien schon alleine zur Sicherung der Eintrittsgelder vollständig umschlossen. Der Sachverhalt bei Zampolli stelle sich jedoch anders dar: „An beiden Seiten ist die überdachte Terrasse zu jeweils drei Metern geöffnet. Jeder Besucher kann von der Seite rein und raus. Es liegt bereits sprachlich kein vollständig umschlossener Raum vor“, sagt er – und das sei für ihn ausschlaggebend: „Denn Juristen bedienen sich bei der Auslegung der Gesetze zuerst des Wortlautes.“