Das österreichische Volksbegehren „Don’t smoke“ ist gescheitert. FPÖ und ÖVP lehnten die Forderung nach einem kompletten Rauchverbot in der Gastronomie ab. Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK), begrüßt diese Entscheidung. Die österreichische Regierung hätte damit ein „klares Zeichen zur Unterstützung der einheimischen Gastronomiebetriebe“ gesetzt.
„Es geht nicht darum, das derzeit geltende Rauchverbot in der Gastronomie gänzlich zu kippen“, erklärt VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller seine Forderungen, „allerdings sollen Betriebe die Möglichkeit erhalten, beispielsweise in extra ausgewiesenen und abgetrennten Räume Raucherbereiche zu errichten.“ Eine ähnliche Regelung gilt derzeit in unserem Nachbarland Österreich. Dort wurde aktuell ein Volksbegehren für ein komplettes Rauchverbot von der Regierung abgelehnt. „Ich freue mich, dass die österreichischen Politikerinnen und Politiker hier im Sinne der Gastronomiebetriebe gehandelt haben“, so Bergmüller, „Raucherinnen und Raucher im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße zu setzen, wirkt sich insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe enorm geschäftsschädigend aus.“ Der Vorsitzende des VEBWK fordert daher dringend eine Novellierung des aktuellen Gesundheitsschutzgesetzes GSG. „Gastronomen müssen wieder selbst entscheiden dürfen, ob sie ihren Gästen einen abgetrennten Raucherraum anbieten wollen“, so Bergmüller, „dies unterstützt und fördert die bayerische Gastronomiebranche und sorgt nebenbei beispielsweise auch dafür, den abendliche Lärmpegel auf den Straßen vor Gasthäusern drastisch zu reduzieren.“ Auch die derzeitige Verschmutzungsproblematik durch Zigarettenstummel vor Bars würde dadurch deutlich entschärft werden. „Durch das Schaffen einer Ausnahmeregelung im GSG wäre es außerdem denkbar, kleine Betriebe zu Raucherlokalen zu deklarieren“, erklärt der VEBWK-Vorsitzende, „damit würden zum einen Wettbewerbsnachteile verhindert werden, zum anderen verbessert sich durch eine Registrierung derartiger Betriebe die Kontrollierbarkeit des GSG. Die Gäste, aber auch Ordnungskräfte und Behörden werden damit in die Lage versetzt, sich bereits im Vorfeld über die Ausrichtung des Lokals zu informieren.“
Laut dem Föderalismusgesetz sind Raucherräume in Hotels in ganz Deutschland und damit auch in Bayern zulässig. Aufgrund eines Volksentscheides gilt dies allerdings nicht für bayerische Gastronomiebetriebe. Beispielsweise in Krankenhäuser bleiben Raucherbereiche ironischerweise aber erlaubt. Auch große Behördeneinrichtungen und sogar der Bayerische Landtag bieten derartige Räume an. „Der VEBWK fordert eine Übernahme dieser Regelung für unsere bayerische Gastronomie“, so Bergmüller, „wir brauchen in Bayern eine Politik der Selbstbestimmung und keine Verbotskultur. Österreich ist uns mit der aktuellen Regierungsentscheidung ein gutes Vorbild. Daran sollten unsere Verantwortlichen sich jetzt ein Beispiel nehmen.“