von Michael Reidel
Bitter für Philip Morris: Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat in einem Eilverfahren das Verbot der Maybe-Kampagne bestätigt. Der Zigarettenriese wartet nun auf die Begründung und prüft weitere rechtliche Schritte. Endgültig wird die Rechtslage wohl erst im Klageverfahren geprüft.
Anfang Oktober hatte das Landratsamt München die Marlboro-Kampagne verboten. Begründung: Die Werbung verführe Jugendliche zum Rauchen. Die 18. Kammer folgte im Wesentlichen der Argumentation der Behörde. „Das Gericht sieht bei summarischer Prüfung viele Anhaltspunkte dafür, dass die vom Landratsamt München verbotene Kampagne zumindest in Teilen besonders geeignet ist, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren zum Rauchen zu veranlassen“, heißt es in einer Erklärung des Gerichtes. Genau das ist aber nach Paragraf 22 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 b des vorläufigen Tabakgesetzes verboten.
Kleiner Erfolg für Philip Morris: Der Konzern darf die Begriffe „maybe“, „be“ sowie die bisher verwendeten Foto- und Textmotive in Zukunft wieder verwenden. Begründung der Richter: Dieses Verbot sei ohne die Kenntnis, in welcher Art die Verwendung bei Werbekampagnen in Zukunft erfolgt, zu unbestimmt beziehungsweise zu weitreichend.