Kommt nun das Rauchverbot in den eigenen vier Wänden? In Düsseldorf hat ein Richter die fristlose Kündigung einer Mietwohnung wegen starken Rauchens als gerechtfertigt eingestuft. Am 24. Juli geht der Fall vor das Amtsgericht Düsseldorf.
Düsseldorf. Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft. Eine Klage dagegen habe kaum Erfolgchancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.