Nach der Einführung des absoluten Rauchverbots in bayerischen Gaststätten wird jetzt über eine Erweiterung dieser Regelung auf öffentliche Plätze im Freien diskutiert. Das könnte dann auch auf die Bereiche vor Lokalen zutreffen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) warnt eindringlich vor einer gesetzlichen Überregulierung dieses Themas.
Die bayerischen Gasthäuser sind rauchfrei. Wer eine Zigarette rauche möchte, muss dafür vor die Tür. So wird es jedenfalls bis jetzt gehandhabt. Derzeit wird nun allerdings die Debatte um Rauchverbote an öffentlichen Plätzen lauter. Während die Ausweitung der Regelung zunächst nur für Spielplätze oder Bereiche um Kindergärten angedacht war, könnten zukünftig auch Plätze vor Lokalen Teil der Debatte werden. Raucher dürften dann nicht einmal mehr vor den Türen der Gasthäuser zur Zigarette greifen.
„Das zunehmende Eingreifen des Gesetzgebers in Themen, die eigentlich mit gesundem Menschenverstand geregelt werden können, ist schon lange keine Frage des Gesundheitsschutzes mehr, sondern schlichtweg ein Akt der Entmündigung“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „Debatten, wie nun zu umfassenden Rauchverboten in öffentlichen Bereichen sind nicht mehr als ein Eingeständnis der Regierung, dass aufgrund einer zunehmenden Überregulierung durch Vorschriften und Gesetze einfache gegenseitige Rücksichtnahme in Deutschland wohl nichtmehr möglich ist.“
VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller appelliert daher dringend an die verantwortlichen Politiker, die Verhältnismäßigkeit bezüglich gesetzlicher Vorgaben zu bewahren. „Nicht alles was vernünftig ist, bedarf auch tatsächlich eines Gesetzes“, so Bergmüller, „eine gesetzliche Regelung sollte immer das ‚ultima ratio‘ sein. Denkt man sonst die Idee des umfassenden Rauchverbots an öffentlichen Plätzen zu Ende, müssten zukünftig auch Autos aus Gesundheitsschutzgründen per Gesetz komplett von den Straßen verschwinden. Wie eine diesbezügliche Studie aus dem Jahr 2007 ergab, sind die Autoabgase nämlich tatsächlich schädlicher als Rauchen in geschlossenen Räumen, die mit einer modernen Abluftanlage ausgestattet sind.“
Dass im Beisein von Kindern und um beispielsweise Kindergärten nicht geraucht wird, ist für Bergmüller eine Selbstverständlichkeit. „Aber dass vor Lokalen aber keine Zigarette mehr in die Hand genommen werden darf, ist schlichtweg unsinnig und fatal für die Betriebe“, so der VEBWK-Vorsitzende, „aus persönlicher Erfahrung und von Gesprächen mit anderen Gastronomen weiß ich, dass seit dem absoluten Rauchverbot in Bayern eine Abwanderung von Rauchern aus den Gaststätten in private Lokalitäten zu beobachten ist. Wenn das Rauchen jetzt auch in der Öffentlichkeit verboten werden sollte, würde dieser Effekt verstärkt werden. Das beutet für viele Betreiber von Lokalen dann das sichere Aus.“