Gemeinsam mit der Anwaltskanzlei „Eroes und Kollegen“ und einem Regensburger Kneipenbetreiber hatte der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) in dieser Woche einen Eilantrag zur Öffnung von Schankwirtschaften in Bayern beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Antrag wurde durch das Gericht jetzt abgewiesen. Nun gehen der VEBWK und der Regensburger Rechtsanwalt Urs Erös einen Schritt weiter.
Mit Datum vom 23. Juli hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag zur Öffnung der Schankwirtschaften in Bayern abgewiesen. Hoffnungsschimmer gibt es für die Betreiber von Bars und Kneipen jedoch weiterhin: Wie der entscheidende Senat in seiner Begründung erklärte, weisen Schankwirtschaften im Vergleich zur Speisegastronomie zwar ein höheres Infektionsrisiko auf, die Richter sehen die Grundrechte des Regensburger Kneipeninhabers jedoch durchaus als eingeschränkt an. Laut dem Urteil des VHG Ansbach sind die „Erfolgsaussichten in der Hauptsache derzeit als offen anzusehen“. Dies wollen der VEBWK und Rechtsanwalt Urs Erös jetzt nutzen und eine entsprechende Normenkontrollklage anstrengen. Der Kampf um die Öffnung der bayerischen Schankbetriebe geht somit in die nächste Runde.
Die jetzt abgelehnte Klage in Rahmen eines Eilantrags sieht Rechtsanwalt Erös gewissermaßen als „Versuchsballon“. Die vom Senat als entscheidungsehebliche Argumente angesehenen Punkte sollen nun das weitere Hauptsacheverfahren tragen. „Wir werden weiterhin alle nötigen rechtlichen Schritte einleiten, die erforderlich sind, um die unseres Erachtens rechtswidrigen Grundrechtseingriffe bei unserer Mandantschaft abzustellen“, so der Rechtsanwalt.
„Wir hören nicht auf, für die Rechte unserer bayerischer Kneipen- und Barbetreiber zu kämpfen“, sagt auch VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „die Tatsache, dass der entscheidende Senat die Grundrechtseinschränkungen des Regensburger Schankwirtschaftsbetreibers anerkannt hat, ist für uns ein erster Erfolg und gibt Hoffnung für ein positives Urteil im kommenden Hauptsacheverfahren.“ Der VEBWK unterstützt die Klage für eine Öffnung der bayerischen Bars und Kneipen maßgeblich. „Es darf nicht sein, dass tausende Unternehmer aufgrund der nichtmehr nachvollziehbaren Corona-Regelungen jetzt
vor dem finanziellen Aus stehen“, so Dr. Ursula Zimmermann, „dies wollen wir mit aller Kraft verhindern!“