Neustadt. Kneipenwirte müssen Nichtraucher jederzeit vor blauem Zigarettendunst schützen. Das betonte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße in einem heute verkündeten Urteil. Die Richter wiesen die Klage einer Wirtin aus Bruchmühlbach-Miesau zurück, die das Rauchen in einem Durchgangszimmer erlaubt hatte.
Quelle: morgenweb.de