Der Musikpiraten e.V. unterstützt die von David Henninger gestartete ePetition zur Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung – wenn auch mit Einschränkungen. »Die vollständige Abschaffung von §13c UrhWarnG geht uns zu weit. Außerdem ist diese nicht Grundlage der GEMA-Vermutung«, erläutert Christian Hufgard, Vorsitzender des Vereins seine Bedenken.
»Die GEMA-Vermutung ist deutlich älter als §13c«, so Hufgard weiter. »Sie diente zwar als Grundlage für diesen Paragraphen, geht aber noch deutlich weiter.« §13c bezieht sich explizit auf Rechte, die ausschließlich durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden dürfen, während sich die GEMA-Vermutung auch auf die Vervielfältigung auf Tonträgern erstreckt. »Selbst wenn dieser Paragraph gestrichen würde, hätte das vermutlich keine Auswirkung auf die GEMA-Vermutung. Trotzdem begrüßen wir die dadurch erneut angestoßene Diskussion ausdrücklich.«