Nachdem wiederholt sich der neue ÖDP-Bundesvorsitzende versucht, über Rauchverbotsvorhaben sogar im Ausland zu profilieren, muss man gerade zu Österreich unbedingt Folgendes klarstellen. Selbst wenn ein Volksentscheid in Österreich ein totales Rauchverbot auch im Biergarten bringen würde, genießen nach der österreichischen Gesetzgebung alle Betriebe Vertrauensschutz, die sich als Raucherlokal erklärt oder für einen abgetrennten Raucherraum investiert haben auf der Grundlage des seit 2010 verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetzes. In Österreich gilt nämlich im Gegensatz zu Deutschland ein Vertrauensschutz für Investitionen auf Grund eines bestehenden Gesetzes! Dies ist genau das, was viele Kneipenbesitzer in Bayern und auch anderen Bundesländern absolut stört, dass zum Teil mehrere zehntausende Euro für abgetrennte Raucherräume samt Lüftungsanlagen investiert worden sind und dann auch einmal alles umsonst war. Da möchte man doch lieber als Gastrounternehmer in Österreich leben, denn dort kann niemand ein Volk instrumentalisieren, um den Rauchern und den toleranten Nichtrauchern in freier Selbstbestimmung in einem klar deklarierten Raum den Freiraum zu geben, denn umgekehrt jeder Nichtraucher auch erwarten kann. Vor allem ist aber dort Rechtssicherheit für Investitionen gegeben. Dies ist auch im Zusammenhang mit der unsäglichen MWST-Diskussion für Hotelbetriebe zu sehen. Anstatt dies existenzgefährdend in Frage zu stellen, sollte man in den vielen Gaststätten ebenfalls die ermäßigte MWST einführen, um diese als Kommunikationstreffpunkte weiterhin noch wettbewerbsfähig zu halten gegenüber den ausländischen Nachbarn und den heimischen Metzgerei- und Bäckereibetrieben, die bei der Essensausgabe überwiegend den ermäßigten MWST-Satz anwenden dürfen.
Mit besten Grüßen
Franz Bergmüller
Landesvorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK)
Zum Artikel: http://www.ovb-online.de/lokales/rosenheim/landkreis/volksbegehren-welt-verbessern-1243566.html