Hamburg raucht wieder


In Hamburg darf wieder gequalmt werden: Unter bestimmten Auflagen dürfen Restaurantbesitzer ihren Gästen das Rauchen wieder gestatten. Das Bundesverfassungs- gericht hat das ausnahmslose Rauchverbot in Speisegaststätten für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatte eine Hamburger Wirtin, die die unterschiedliche Behandlung von Kneipen und Restaurants nicht gerechtfertigt fand.

Beitrag ansehen