Im Kampf gegen die Perspektivenlosigkeit bayerischer Kneipen- und Barbesitzer ist ein weiterer Schritt getan: In Kooperation mit einem Regensburger Schankbetrieb und dem Anwalt Urs Erös hat der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) jetzt das Hauptsacheverfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Alle Hoffnungen liegen nun auf einem positiven Urteil in dieser Klage.


„Monatelang haben wir gemeinsam mit Betreibern von Clubs, Bars und Kneipen an Sicherheitskonzepten gearbeitet, wir haben nach Kompromissen und Lösungen gesucht, die Existenz dieses Teils der Gastronomiebranche zu retten und sind bei der Staatskanzlei doch immer auf taube Ohren gestoßen“, so die VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „die einschneidenden Einschränkungen, die noch immer keinen Betrieb in bayerischen Schankwirtschaften erlauben, sind so schon lange nichtmehr nachvollziehbar. Um die Unverhältnismäßigkeit zu erkennen, genügt ein Blick in die anderen deutschen Bundesländer. In jedem anderen Land sind Kneipen und Bars unter entsprechenden Auflagen schon lange wieder geöffnet – ohne, dass dieser Schritt eine nennenswerte Verschärfung des Infektionsgeschehens nach sich gezogen hätte. Der bayerische Sonderweg ist mittlerweile nur noch eines: existenzbedrohend. Tausende Betreiber von Kneipen und Bars stehen vor dem Aus, ohne auch nur die geringste Perspektive. Das darf so nicht fortgeführt werden!“

Bereits im Juli unterstützte der VEBWK daher einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Corona-Regelungen für eine Öffnung von Kneipen und Bars. Dieser Eilantrag wurde durch den bayerischen Verwaltungsgerichtshof zwar abgewiesen, die Richter erkannten jedoch die Grundrechtseinschränkungen durch die Corona-Maßnahmen an. Der Ausgang einer Klage ist somit offen. Mit dem Einreichen des Hauptsacheverfahrens geht der VEBWK in Kooperation mit einem Regensburger Kneipenbesitzer und dem Anwalt Urs Erös so jetzt einen entscheidenden Schritt weiter. „Unsere Hoffnungen liegen nun auf dem Urteil zu diesem Normenkontrollantrag“, so Dr. Ursula Zimmermann, „uns ist bewusst, dass sich eine Entscheidung in dieser Sache zeitlich hinziehen kann. In der derzeitigen Situation ist es jedoch die einzige Chance, unseren bayerischen Kneipen- und Barbesitzern eine Zukunftsperspektive zu erkämpfen. Leider haben die vergangenen Wochen und Monate nämlich eines sehr deutlich gezeigt: Die Schankwirtschaften werden in Bayern von der Politik im Regen stehen gelassen. Mittlerweile wird eher über Verschärfungen, als über Lockerungen gesprochen. Hier auf ein Einlenken der verantwortlichen Politiker zu hoffen, ist definitiv aussichtsloser, als auf ein entsprechendes Urteil zu warten.“