RAUCHVERBOT IM KARNEVAL

Bislang waren Karnevalssitzungen als Brauchtumsveranstaltungen vom Rauchverbot ausgenommen. Doch nun will die Landesregierung das Nichtraucherschutzgesetz verschärfen und die Ausnahmeregelung kippen.

RHEIN-SIEG – Die Luft im Landgasthaus Bröl ist zum Schneiden, mancher Jeck steckt sich eine Kippe an der anderen an, als oben auf der Bühne das Prinzenpaar Claudia und Stephan sein Amt antritt. Der blaue Dunst ist erlaubt: Die Proklamation ist eine Brauchtumsveranstaltung und somit vom Nichtraucherschutz, der in Nordrhein-Westfalen per Gesetz gilt, ausgenommen. Fragt sich nur, wie lange….

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