Pressemitteilung vom 21.März 2014
Bayerisches Staatsministerium für Finanzen reagiert auf Kritik und schafft faire Voraussetzungen für Volksfestbedienungen
Strahlende Gesichter bei Wiesnwirt Ludwig „Wiggerl“ Hagn (Löwenbräu-Festzelt) und Franz Bergmüller, Vorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK e.V.). Die Gastronomen freuen sich über die Entscheidung von Finanzminister Dr. Markus Söder, der Bundesregelung für kurzfristig beschäftigte Bedienungen auf Volksfesten eine „bayerische Billigkeitsregelung“ entgegen zu stellen. „Volksfestbedienungen sollen für ihre Arbeit mehr Netto in der Tasche haben. Die bayerische Lösung des permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs macht das möglich. Damit bleibt die Arbeit auf Volksfesten weiterhin finanziell attraktiv“, so Söder und meint, dass zum Beispiel bei einer Wiesnbedienung für die Berechnung der Lohnsteuer ein kurzfristig hoher Lohn auf einen längeren Zeitraum umgelegt wird. Das senkt den Durchschnittsverdienst und führt zu einem niedrigeren Steuersatz. Ergebnis ist ein höheres Netto-Einkommen für die Zeit der Beschäftigung. Durch eine Gesetzesänderung des Bundes wäre diese Möglichkeit nicht mehr anwendbar und hätte vor allem Aushilfskräfte auf Volksfesten hart getroffen.