BRANDENBURG/HAVEL Das ausnahmslose Rauchverbot in Brandenburgs Spielhallen ist verfassungsgemäß. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) für zwei Bußgeldverfahren in letzter Instanz und verwies darauf, dass Spielhallen nicht mit der Gastronomie zu vergleichen seien.
Zuvor hatte das Amtsgericht Eisenhüttenstadt gegen einen Spielhallenbetreiber wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz zweimal Geldbußen von je 300 Euro verhängt. Er hatte einem Besucher im abgetrennten Raum das Rauchen gestattet. Grund: Für ihn seien die ausnahmslos landesgesetzlichen Regeln zum Rauchverbot in Spielhallen verfassungswidrig.
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