Berlin – Im Deutschlandfunk verteidigte GEMA-Bezirksdirektor Jürgen Baier den von ihm mitentwickelten GEMA-DJ-Tarif VR-Ö. Bislang seien DJs „im Windschatten der Diskotheken-Betreiber mitgesegelt“.
Seit dem 1. April dieses Jahres gilt der neue GEMA-DJ-Tarif VR-Ö, nach dem DJs für jeden vervielfältigten, für die öffentliche Wiedergabe bestimmten Song auf ihrem Laptop 13 Cent an die GEMA zu entrichten haben. Damit wird der bisherige, für Diskotheken- und Musikkneipen-Betreiber fällige Laptop-Zuschlag abgelöst. Veranstalter wollten nicht mehr für Vervielfältigungen zahlen, die sie nicht vorgenommen haben, so dass Argument der Bundesvereinigung der Musikveranstalter.
Jürgen Baier, Inkassobeauftragter des GEMA-Vorstands für den Außendienst und Leiter der Bezirksdirektion Nürnberg, bestätigte die Argumentation bezüglich des neuen GEMA-DJ-Tarifs im Deutschlandfunk: „Das Gesetz bzw. der Tarif sieht vor, dass derjenige, der eine Vervielfältigung vornimmt, auch die Rechte dafür erwerben muss!“ Und das sei nun mal der DJ. Die Kritik an dem neuen GEMA-DJ-Tarif versteht er nicht. Bisher seien DJs einfach nur im Windschatten der Diskotheken-Betreiber mitgesegelt.