Pressemitteilung vom 21.März 2016
Seltsame Anatomie der Steuereintreibung
Gastronomie unter Generalverdacht gestellt – „Steuerverhinderungs-Profis“ profitieren von Einseitigkeit der Betrachter
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) legte seinen Jahresbericht 2016 vor und mahnte die Landesregierung zum Sparen und Haushalten an. Das ist in der Regel richtig und man darf den Rechnungsprüfern hohe Kompetenz unterstellen, wenn es um die Aufsicht der Ausgaben geht. Wenn der Rechnungshof aber proaktive Vorschläge unterbreitet, die in den Wirtschaftskreislauf eingreifen, dann wäre etwas mehr Praxisnähe angebracht. Aus der Theorie entsteht zu häufig Ungerechtes und manchmal auch einfach nur Quatsch.
Ein aktueller Vorschlag des ORH brachte nun den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur regelrecht auf die Palme. Dessen Landesvorsitzender Franz Bergmüller, selbst Gastronom und in zahlreichen Positionen der gastronomischen Interessenvertretungen aktiv, prangert an: „Der Bayerische Oberste Rechnungshof geht mit seinem Überwachungsvorschlag, dass zukünftig bargeldintensive Betriebe wie zum Beispiel in der Gastronomie häufiger und intensiver geprüft werden sollten, weit über das Ziel hinaus. Man unterstellt, dass dem Freistaat viel Steuergeld verloren ginge, weil wegen Personalmangel der Steuerbehörden nur selten geprüft würde. Man geht davon aus, dass kleine Betriebe nur alle 40 Jahre einer Steuerprüfung unterzogen würden. Das ist einerseits nicht richtig, andererseits wird dadurch die Gastronomiebranche unter Generalverdacht des Steuerbetrugs gestellt.