Nach den neuen Corona-Regeln des Freistaates können Gastronomen und Veranstalter künftig freiwillig auf die sogenannten „2G“- oder „3G plus“-Regelungen setzen. Dies ist dann mit entsprechenden Lockerungen der Hygienemaßnahmen verbunden. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) kritisiert diese Beschlüsse als Instrumentalisierung der Gastronomie für eine weitere Verschärfung der indirekten Impfpflicht.
„In Bayern haben alle Bürger ein Impfangebot bekommen“, sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „damit konnte sich jeder eigenverantwortlich für oder gegen einen Impfschutz entscheiden. Jetzt ist die Zeit gekommen, zur Normalität zurückzukehren!“ Doch obwohl die Impfquote und das Infektionsgeschehen es zulassen würden, setzt die Bayerische Staatsregierung weiterhin auf strenge Corona-Maßnahmen. Dabei werden Ungeimpfte zusehends unter Druck gesetzt. „Wir erleben in immer mehr Bereichen, dass Ungeimpfte wortwörtlich ausgeschlossen werden“, so Zimmermann, „offiziell will man das ganze jedoch nicht ‚indirekten Impfzwang‘ nennen. Die Verantwortung wird daher von der Politik einfach auf die Veranstalter und Gastronomen übertragen.“
Laut der neuen Corona-Regeln kann in der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche zukünftig freiwillig auf die „2G“-Regel, also Zutritt nur für Geimpfte und Genesene, oder die „3G-plus“-Regel, die Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zulässt, gesetzt werden. Dafür entfallen dann beispielsweise die Maskenpflicht und die Begrenzung der Teilnehmer.
„Es ist eigentlich allen klar, dass niemand einen kostenpflichtigen PCR-Test für über 50 Euro machen wird, um die Gastronomie zu besuchen – zumal es gerade in ländlichen Gebieten kaum die Möglichkeit dazu gibt“, so die VEBWK-Geschäftsführerin, „faktisch haben wir bereits jetzt eine 2G-Regel. Wer den Druck auf Ungeimpfte über die 2G- oder 3G-plus-Regelung nicht erhöht, muss weiterhin auf strenge Hygienemaßnahmen setzen. Das ist für uns nicht tragbar!“
Konkret werden die Regelungen des Freistaates bereits in Hinblick auf die kommenden Halloween-Feiern zu einem praktischen Problem. „Grundsätzlich gilt, dass Schüler, die über ihren Schülerausweis automatisch als Getestete anzusehen sind, keinen PCR-Test machen müssen, um unter die „3G-Plus“ Regel zu fallen“, weiß Ursula Zimmermann, „sobald jedoch laute Musik gespielt wird, greift diese Ausnahmeregelung nicht mehr.“ Für Betreiber von Discotheken, die eine Kinder-Halloweenparty planen, ist dies eine enormes Problem. Sie können ihre Veranstaltung schlichtweg nicht durchführen. Dabei sind derartige Feiern nach den vergangenen Monaten wirtschaftlich sehr wichtig.
Der VEBWK fordert daher, auf Eigenverantwortung beim Thema Impfen zu setzen und in der Gastronomie endlich zur Normalität zurückzukehren. „Diese Branche war von Beginn an der Sündenbock der Politik und hat enormen wirtschaftlichen Schaden davongetragen. Wir werden nicht hinnehmen, dass nun auch noch eine indirekte Impfpflicht auf dem Rücken unserer Wirte ausgetragen werden soll!“