Die Krise spitzt sich immer weiter zu: Aufgrund der enormen Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie sehen sich tausende Betriebe des Gastgewerbes mit existentiellen Herausforderungen konfrontiert. Laut dem Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) stellt diese Entwicklung eine ganze Branche vor das Aus, sollte die Politik nicht schnell und umfassende Hilfsmaßnahmen ergreifen.
Nur wenige Monate nach den letzten coronabedingten Schließungen sehen sich Unternehmen im Gastgewerbe erneut mit existenzbedrohenden Herausforderungen konfrontiert: Die Preise für Energie und Lebensmitteln steigt immer weiter an, während das Budget von Privatpersonen für einen Restaurantbesuch oder einen Hotelaufenthalt durch diese Entwicklung immer weiter zurückgeht. Die Folge: Leere Kassen in den Betrieben des Gastgewerbes und ein weiteres Wirtshaussterben in Bayern. „Durchschnittlich 33 Prozent höhere Erzeugerpreise bei Lebensmitteln und Energiekostensteigerungen um 120-160 Prozent – das können unsere Unternehmer nicht tragen“, so die VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „an die Kunden können die Mehrkosten jedoch auch nicht weitergegeben werden. Auch Privatpersonen leiden an den massiven Preissteigerungen. Ihnen bleibt am Ende des Monats dadurch deutlich weniger Geld übrig. Dann wird schnell am Restaurantbesuch gespart. Wenn jetzt auch der Wirt die Preise noch deutlich erhöht, bleiben viele Kunden ganz weg.“
Für das Gastgewerbe eine katastrophale Situation, die viele Betriebe gerade nach den vergangenen Coronajahren endgültig vor das existentielle Aus stellt. „Wir werden ein Sterben der Unternehmen im Gastgewerbe erleben, wie wir es noch nicht kennen“, stellt Dr. Zimmermann fest, „aus eigener Kraft können Gaststätten und Hotels diese Krise nicht stemmen.“ Um dieser verheerenden Entwicklung entgegenzusteuern fordert der VEBWK daher nun eine Aussetzung der Energiesteuern auf Strom und Gas, sowie eine Ausweitung der Energiekostenzuschüsse auf das Hotel- und Gaststättengewerbe. „Zudem müssen steigende Energiekosten in den Katalog der unabwendbaren Ereignisse mit aufgenommen werden, damit, wie auch in der Coronakrise, Kurzarbeitergeld in Höhe von 80-87 Prozent gewährt werden kann“, so die Geschäftsführerin, „im schlimmsten Fall brauchen wir dann auch staatliche Hilfen bei freiwilligen tageweisen oder kompletten Schließungen von Betrieben.“ Im Namen des VEBWK fordert Dr. Ursula Zimmermann jetzt die verantwortlichen Politiker dazu auf, diesen Forderungen schnellstmöglich nachzukommen. „Die Politik muss endlich handeln, um ein weiteres Sterben von Betrieben im Gastgewerbe zu verhindern! Viel Zeit bleibt jedoch leider nicht mehr!“