Düsseldorf. Der Streit um ein Dachfenster geht vor Gericht: Die Hausbrauerei Uerige hat Klage gegen die Stadt Düsseldorf eingereicht. Das Ordnungsamt hatte vor sechs Monaten das Rauchen im Lichthof des Lokals verboten – ein bewegliches Dach wurde als Fensterfront bewertet. Die Verhandlung ist für den 21. Januar angesetzt.
Die Hausbrauerei Uerige hat die Stadt verklagt , weil das Ordnungsamt vor einem halben Jahr ein Rauchverbot im Lichthof des Lokals verhängt hatte. Der Uerige-Geschäftsführer ist jedoch der Meinung, dass in dem Zwischenhof – in dem es keine Zimmerdecke gibt, sondern ein großes, bewegliches Dach – das Rauchen gestattet sein sollte.
Schnitzler hatte gehofft, dass sich die Stadt bewegt und es zu einem Kompromiss kommt. Doch passiert ist nichts. Jetzt hat das Uerige Klage eingereicht. Der Termin für die mündliche (und öffentliche) Gerichtsverhandlung ist der 21. Januar, 10 Uhr, im Verwaltungsgericht an der Bastionstraße.
Verschiedene Interpretationen der räumlichen Verhältnisse