Das Verwaltungsgericht Ansbach hat eine Klage des Bund für Geistesfreiheit gegen das Tanzverbot an Stillen Tagen abgewiesen. Damit bleibt die derzeitige gesetzliche Regelung in Bayern bestehen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. (VEBWK) sieht hierin eine verpasste Chance für eine notwendige Anpassung des Feiertagsgesetzes. Die aktuellen Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß, benachteiligen das bayerische Gastgewerbe gegenüber anderen Bundesländern und führen zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen, insbesondere für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungsbetriebe.

Der Freistaat Bayern verfügt mit neun Stillen Tagen über die strengsten Regelungen zum Veranstaltungsverbot in Deutschland. Während in anderen Bundesländern die Anzahl der Stillen Tage zwischen drei und sieben variiert, gelten in Bayern an folgenden Tagen erhebliche Einschränkungen für das öffentliche Leben: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend.

An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn sie dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Besonders strenge Regelungen gelten für Karfreitag, an dem jegliche Musikdarbietung in Schankbetrieben strikt untersagt ist.

Diese strikten Regelungen führen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden, insbesondere für Bars, Clubs, Diskotheken und die Gastronomie. Bayern steht mit dieser Gesetzgebung isoliert da, da die meisten anderen Bundesländer und selbst die benachbarten Länder Österreich und Tschechien weniger restriktive Vorgaben haben. Die Folge: Ein verstärkter „Tanzflucht“-Tourismus, bei dem Gäste aufgrund der bayerischen Verbote ins Ausland oder in andere Bundesländer ausweichen.

Die aktuellen Regelungen stammen aus einer Zeit, in der der christliche Glaube eine weitaus größere gesellschaftliche Bedeutung hatte. Heute sind jedoch nur noch 57,8 % der bayerischen Bevölkerung Mitglieder einer der beiden großen Kirchen – 42,2 % katholisch, 15,6 % evangelisch – und der Anteil sinkt stetig. Zum Vergleich: 2011 waren es noch 74,2 %. Gleichzeitig liegt die regelmäßige Gottesdienstbeteiligung vielerorts bei unter 10 %.

Diese Zahlen zeigen, dass sich die Gesellschaft verändert hat. Dennoch hält Bayern weiterhin an einem der strengsten Feiertagsgesetze in Deutschland fest.

Der VEBWK fordert eine zeitgemäße Anpassung des Feiertagsgesetzes, die wirtschaftliche Existenzen und gesellschaftlichen Wandel berücksichtigt. Konkret setzt sich der Verein für folgende Änderungen ein:

Das generelle Tanzverbot in Bars, Lokalen, Clubs und Diskotheken an den stillen Feiertagen sollte überdacht werden. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Sperrzeiten an den stillen Tagen zu überdenken und an die Bedürfnisse der gastgewerblichen Betriebe anzupassen.

„Die Zeiten haben sich geändert – das Feiertagsgesetz muss sich anpassen“, so VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „wir fordern eine umfassende Reform, die die Bedeutung der Stillen Tage respektiert, aber auch die kulturelle und wirtschaftliche Realität Bayerns berücksichtigt. Der VEBWK steht für einen konstruktiven Dialog jederzeit bereit.“