Düsseldorf. Darf man einen Mietvertrag kündigen, weil der Mieter Raucher ist? Diese Frage wurde von unseren Nutzern bereits ausgiebig diskutiert. Nun hat das Amtsgericht Düsseldorf in dieser Streitfrage ein Urteil gefällt. Der Mieter muss die Wohnung räumen. Für viele Nutzer ist das ein Skandal.
Zigarettenrauch – für den einen ein Ärgernis, für den anderen Ausdruck von Genuss und persönlicher Freiheit. Der Rentner Friedhelm Adolfs ist mutmaßlich in der zweiten Kategorie anzusiedeln. Doch nun hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss. Adolfs hatte sich gegen eine Räumungsklage seiner Vermieterin zur Wehr gesetzt. Sie hatte angeführt, dass der starke Raucher die übrigen Mieter mit seinen Rauchgewohnheiten belästige.
Eine Debatte, die mit harten Bandagen geführt wird
Wie zu erwarten ist, stehen sich Raucher und Nichtraucher in der Debatte recht unversöhnlich gegenüber. Die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf wird wenig dazu beitragen, die Situation zu entspannen. Otto99 lässt keinen Zweifel, auf welcher Seite des Spektrums er sich befindet: „Wenn einem, der in den Hausflur hinein lüftet, die Wohnung gekündigt wird, ist das kein Skandal, sondern Notwehr.“ Eine Ansicht, mit der er nicht alleine steht. Viele Nutzer beklagen sich in ihren Kommentaren über rücksichtslose Nachbarn, die ihre Balkone oder Wohnungen zu „Ausweichraucherkneipen“ umfunktioniert haben.