Was seit 1. Januar 2013 gilt
Zum 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten. Entscheidend für die Berechnung der Beträge sind jetzt für Unternehmen nicht mehr die Anzahl der Empfangsgeräte, sondern die Betriebsstätten, Beschäftigte und Kraftfahrzeuge. Das völlig neue Berechnungsmodell wird deutliche Auswirkungen auf die Unternehmen haben.
Lange wurde um ein neues Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Landesrundfunkanstalten und Deutschlandradio) gerungen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 9. Juni die grundlegende Ausrichtung des neuen Gebührenmodells beschlossen und sich mit Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 15. Dezember 2010 für eine geräteunabhängige Beitragserhebung entschieden.
Die wesentlichen Elemente der Neuregelung:
- Berechnungsbasis ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Wohnung oder die in einer Betriebsstätte regelmäßig arbeitenden Mitarbeiter.
- Es gibt eine Staffelung in einen vollen Beitrag, der die bisherige Summe von 17,98 € nicht überschreiten soll, und einen ermäßigten Beitrag, der ein Drittel des vollen Beitrags beträgt.
- Es gibt eine Staffelung der Betriebsstätten nach Anzahl der Mitarbeiter.
- Betriebe, in denen typischerweise Geräte Dritten zur vollen Nutzung überlassen werden, wie z.B. Hotels, unterliegen einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe des ermäßigten Beitragssatzes von einem Drittel des Beitrags pro Zimmer (ab der zweiten Einheit).
- Für alle nicht privaten Kfz ist ebenfalls der ermäßigte Beitragssatz von einem Drittel pro Kfz zu bezahlen. Das erste pro Betriebsstätte bleibt beitragsfrei.
- Werbung und Sponsoring wird künftig im öffentlichen Rundfunk gleich behandelt, das heißt: kein Sponsoring an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr an Werktagen mit Ausnahme von großen Sportereignissen.