Pressemitteilung

Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur klärt über Tatsächliches auf

Der VEBWK ließ erst vor kurzem kein gutes Haar an der Idee einer Promille-Neuregelung für Radfahrer. Bereits bei diesem gedanklichen Vorhaben konnte den Protagonisten nachgewiesen werden, dass eine Absenkung der gültigen Regelung keinen Einfluss auf die Unfallstatistik haben wird. Klare Erkenntnisse langjähriger Erhebungen besagen nämlich, dass Unfälle mit Personenschäden in überwältigender Zahl bei Fahruntuüchtigkeit oberhalb von 1,1 Promille geschehen. Diese werden ohnehin durch geltendes Recht als Straftat erfasst und somit sind weitere Einschränkungen wohl eher populistisch zu werten.

Nun kommt sogar die GdP Gewerkschaft der Polizei auf die Idee, eine generelle Null-Promille-Regelung ins Spiel zu bringen. Das bringt gleich mehrere Kritiker auf die Palme. Hier sieht man den populistischen Weg besonders deutlich. Es gibt zahlreiche Untersuchungen und Studien, die unter Langzeitbetrachtung völlig andere Ergebnisse aufzeigen, als es das Ansinnen der GdP beinhaltet. Die GdP sollte einfachen Zugang zu Berichten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden haben, die Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr besitzen. Ebenso sinnvoll wäre die Lektüre „Verkehr-Verkehrsunfälle 2013, Fachserie 8 Reihe 7“ vom gleichen Amt. Auch eine Analyse „Verkehrsunfälle-Zweiradunfälle im Straßenverkehr,2“ aus 2014 ist empfehlenswert.

bitte weiterlesen…..